Nationale Digitalsteuer schürt Konflikte
Der Bundesrat soll eine nationale Digitalsteuer erarbeiten. Dies für den Fall, dass die OECD-Verhandlungen zum Thema scheitern. Das fordert eine im Ständerat traktandierte Motion. Vorbild ist Frankreich, wo grosse Digitalunternehmen Sondersteuern berappen müssen. Der Vorstoss widerspricht den Interessen der Schweiz diametral. Es drohten Strafzölle, Doppelbesteuerungen und der Verlust von Steuersubstrat, wenn Schweizer Firmen ebenfalls in den Absatzmärkten besteuert würden. Die Massnahme ist nicht nur schädlich, sie ist auch unnötig: Digitalunternehmen bezahlen bereits heute die volle Schweizer Mehrwertsteuer.
Gelingt im Rahmen der OECD/G-20 ein globaler Konsens für die Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft, so wird sich auch die Schweiz mit einer geeigneten nationalen Umsetzung befassen. Die vorliegende Motion verlangt jedoch die Vorbereitung einer unilateralen Digitalsteuer, unabhängig von einer internationalen Vereinbarung. Damit steht die Forderung im offenen Widerspruch zur offiziellen Position der Schweiz, die nationale Alleingänge ablehnt. Diese bedrohen die Stabilität des internationalen Steuersystems und lösen handelspolitische Sanktionen aus. So haben die USA Digitalsteuern bereits als diskriminierend eingestuft und den entsprechenden Staaten Vergeltungszölle angedroht.
Digitalsteuern werden auf die Kunden überwälzt
Nationale Digitalsteuern, wie sie manche EU-Staaten kennen, belasten den lokal erzielten Umsatz von grossen Digitalunternehmen. Sie dienen keinesfalls dazu, Gewinnverschiebungen zu verhindern. Vielmehr handelt es sich um zusätzliche Umsatzsteuern auf digitale Leistungen. Letztlich werden die Kosten auf die Kunden überwälzt, wie Studien und bisherige Erfahrungen belegen.
Gewinnsteuerpflichtig sind Unternehmen dort, wo sich ihr Hauptsitz, ihre Geschäfts-, Produktions- und Betriebsstätten befinden; sprich dort, wo die Produkte und Dienstleistungen unter Einsatz der Produktionsfaktoren Kapital, Technologie und Arbeit erschaffen werden. Soweit Digitalfirmen in der Schweiz wertschöpfende Aktivitäten (z.B. Softwareentwicklung, Datenanalyse, Webdesign oder Marketing) angesiedelt haben, unterliegen sie der Gewinnsteuerpflicht und es gibt keinerlei Hinweise, dass sie die Zahlung von Steuern vermeiden.
Motion torpediert die Verhandlungsposition der Schweiz
Grosse Marktstaaten sind bestrebt, die Gewinnbesteuerung vermehrt dem Land zuzuweisen, in dem die Umsätze erzielt werden. Für die Schweiz als Exportland ist das heutige Prinzip der Besteuerung am Ort der Wertschöpfung entscheidend. Die Schweizer Wirtschaft verfügt über hoch produktive und innovative Exportindustrien, die – wie Digitalunternehmen – ihre Umsätze zum allergrössten Teil im Ausland erzielen. Auf diese international tätigen Unternehmen entfällt denn auch ein substanzieller Teil der über 20 Milliarden Franken Gewinnsteuern, die Bund und Kantone jährlich einnehmen. Müssten Schweizer Unternehmen in der Logik der Motion Steuern in den Absatzmärkten abliefern, so hätte dies für die Schweiz massive Mindereinnahmen zur Folge. Die Motion torpediert damit die Verhandlungsposition der offiziellen Schweiz in den internationalen Gremien und steht den Interessen unseres Landes diametral entgegen.
Digitalunternehmen liefern bereits heute die volle Mehrwertsteuer ab
Die Mehrwertsteuer fällt bei internationalen Transaktionen bereits heute dem Absatzland zu. Das betrifft auch die Umsätze der Digitalunternehmen, die voll der schweizerischen Mehrwertsteuer unterliegen. Nur schon aus Reputationsgründen führen die grossen Digitalfirmen die Mehrwertsteuer hierzulande wie gefordert ab. Lücken bestehen vorab bei ausländischen Händlern, die über digitale Plattformen Kleinwaren in die Schweiz liefern. Eine für dieses Jahr angekündigte Mehrwertsteuer-Teilrevision wird entsprechende Lücken schliessen. Konkret sollen die Versandhandelsplattformen zur Sicherung der Schweizer Mehrwertsteuer in die Pflicht genommen werden. Dies im Einklang mit den internationalen Empfehlungen der OECD.