WTO: Blockade in der Streitschlichtung trifft auch die Schweiz
Die Krise der Welthandelsorganisation verschärft sich weiter. Weil die USA die Bestätigung von Richtern blockierte, ist die Rekursinstanz der WTO-Streitschlichtung seit heute handlungsunfähig. Die multilaterale Eiszeit stellt auch die Schweiz vor grosse Herausforderungen.
Es ist eine der zentralen Errungenschaften der Welthandelsorganisation (WTO) und ein grosser Verhandlungserfolg von internationaler Zusammenarbeit: der Streitschlichtungsmechanismus. Seit der Gründung der WTO vor 24 Jahren wurde das Schiedsgericht insgesamt 592 Mal angerufen.
Stärke des Rechts diszipliniert die Mächtigen
Das WTO-Streitschlichtungssystem stärkt insbesondere die Stimme der kleinen und mittleren Volkswirtschaften. Denn Verstösse gegen bestehendes WTO-Recht durch mächtige Staaten können so wirkungsvoll geahndet werden. Auch die Schweiz nutzt den Streitbeilegungsmechanismus aktiv und war bisher in 34 Fällen involviert – dabei noch nie als Angeklagte.
Der Streitschlichtungsmechanismus hat jedoch auch seine Kritiker. Gefordert werden etwa stärkere Reformanstrengungen und kürzere Bearbeitungszeiten von Streitfällen. Gleichwohl wurde die Bestätigung von Richtern bisher nie infrage gestellt: Lieber am fahrenden Zug reparieren, anstatt ihn entgleisen zu lassen.
Ohne Richter keine Rechtsprechung
Doch der Wind hat gedreht: Die USA haben den Druck auf das multilaterale Welthandelssystem erhöht und blockieren seit rund zwei Jahren die Bestätigung der Richter für die Berufungsinstanz des WTO-Schiedsgerichts (appellate body). Dies obwohl sie zu den stärksten Nutzern der Streitschlichtung gehören. Von ursprünglich sieben Richtern ist ab heute daher lediglich noch eine Person im Amt. Drei wären für die Behandlung eines Streitfalls nötig. Sämtliche Rettungsversuche sind bisher gescheitert. Damit ist die Berufungsinstanz erstmals in der Geschichte der WTO handlungsunfähig.
WTO-Krise war absehbar
Dass sich die Krise der WTO damit weiter verschärft ist auch für die Schweiz höchst beunruhigend. 98 Prozent des Welthandels basieren auf WTO-Recht. Besonders problematisch: Wie im Western kann ab heute auch in der WTO der angeschossene Sheriff nur noch begrenzt für die Einhaltung von Recht und Ordnung sorgen. Kann die WTO-Streichschlichtung nicht rasch wieder vollständig funktionsfähig gemacht werden, verlieren gerade kleine Staaten ohne machtpolitische Instrumente eine wichtige Möglichkeit, um die Mächtigen bei Verstössen gegen WTO-Recht in die Schranken zu weisen.
Die Schweiz ist dreifach gefordert
Für die offene und international stark vernetzte Schweiz sind dies grosse Herausforderungen. Anders als die Berufungsinstanz der WTO-Streitschlichtung ist sie jedoch keineswegs handlungsunfähig:
- Die Schweiz muss sich mit aller Kraft für die Wiederherstellung der umfassenden Funktions- und Handlungsfähigkeit des WTO-Systems einsetzen.
- Angesichts der Krise der WTO sind Freihandelsabkommen die beste Alternative. Deshalb haben Abschottungsreflexe in der Handelspolitik keinen Platz. Dies betrifft auch die Blockade rund um das InstA.
- Die Schweiz muss für den Handel unilateral handeln: Nötig sind etwa der Verzicht auf Investitionskontrollen, der Abbau der Importzölle auf Industrieprodukte oder die Digitalisierung sämtlicher Zollprozesse.