# 16 / 2019
18.11.2019

Bundesbudget 2020: Auch mit der Umsetzung der AHV-Steuervorlage solid

Bundesfinanzen im Überblick

Das Parlament wird in der Wintersession den Voranschlag für das Jahr 2020 und den Finanzplan für die darauffolgenden Jahre bis 2023 beschliessen. Anfang 2020 folgt auf Basis von aktualisierten Daten der Legislaturfinanzplan, der über die finanzielle Lage des Bundes in den Planjahren 2021 bis 2023 detailliert Auskunft geben wird.

Die Finanzpolitik des Bundes ist zusammengefasst solid. Bis zum Ende der neuen Legislatur rechnet der Bundesrat mit einem ausgeglichenen Haushalt. Dies trotz Umsetzung der AHV-Steuervorlage (STAF-Vorlage) im Jahr 2020, die den Bund mit 1,8 Milliarden Franken belasten wird, und zwei weiteren eingeplanten Steuer- und Abgabereformen ab 2022 (die Abschaffung der Heiratsstrafe und die Aufhebung der Industriezölle).

Im Voranschlag 2020 wird mit einem positiven Finanzierungsergebnis von 590 Millionen Franken gerechnet. Weil der Bund trotz Umsetzung der AHV-Steuervorlage weniger ausgibt, als gemäss Schuldenbremse erlaubt ist, kommt der sogenannte «strukturelle Saldo» sogar bei 665 Millionen Franken zu liegen. Dieser Betrag ist – wenn das Budget wie geplant eingehalten wird – ordnungsgemäss für den Schuldenabbau vorgesehen. In einer Nachmeldung zum Voranschlag werden für das Jahr 2020 Mehrausgaben von 154,4 Millionen Franken für den Beitrag an die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) beantragt. Mit dieser Korrektur reduziert sich der Überschuss entsprechend.

2020 resultiert ein Überschuss von über einer halben Milliarde Franken.

Gemäss Finanzplanung bleibt die Haushaltslage auch 2021 positiv. Der Überschuss steigt auf rund 850 Millionen Franken an. Ab diesem Jahr sind im Zahlenwerk bereits auch die neuen (provisorischen) mehrjährigen Finanzbeschlüsse der nächsten Legislatur enthalten.

Ab 2022 sind die Abschaffung der Heiratsstrafe und der Industriezölle im Finanzplan enthalten.

Ab 2022 sind die Reformen zur Abschaffung der Heiratsstrafe und der Industriezölle im Finanzplan berücksichtigt. Sie führen zu einem Einnahmerückgang von 1,7 Milliarden Franken. 2022 ergibt sich deshalb ein Defizit, das jedoch dank der Überschüsse aus den Vorjahren gering ist. 2023 wird der Haushalt wieder knapp ausgeglichen sein.

Der finanzielle Spielraum der Vorjahre wird bis 2023 abgebaut. 

AHV-Steuervorlage

Die Umsetzung der AHV-Steuervorlage wird in den nächsten Jahren Einfluss auf den Bundeshaushalt haben. Die am 19. Mai 2019 vom Volk angenommene Vorlage stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und schafft die Grundlage für weiterhin steigende Steuereinnahmen. Weil die bisherige kantonale Praxis zur Besteuerung der international tätigen Unternehmen im Ausland nicht mehr akzeptiert ist, musste die Firmenbesteuerung angepasst und weiterentwickelt werden.

Der Bund selbst ergreift mit der AHV-Steuervorlage keine eigenen steuerlichen Massnahmen. Dies tun nur die Kantone. Um steuerlich attraktiv zu bleiben, können die Kantone neu je nach Ausgangslage international anerkannte steuerliche Instrumente einsetzen: die Patentbox, einen Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung sowie einen Abzug für Eigenfinanzierung; und/oder sie können die Gewinnsteuer senken.

Weil der Bund massgeblich vom Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone profitiert, leistet er einen finanziellen Beitrag von rund einer Milliarde Franken an die Kantone. Konkret wird der Kantonsanteil an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent erhöht. Die Kantone erhalten damit einen zusätzlichen finanziellen Spielraum und sind frei, wie sie die Mittel einsetzen.

Weiter beinhaltet die AHV-Steuervorlage eine Erhöhung der Bundesausgaben für die AHV. Dies einerseits, weil der Anteil der AHV-Ausgaben, die der Bund finanziert, von 19,55 auf 20,2 Prozent ansteigt. Andererseits wird ab 2020 das gesamte Mehrwertsteuer-Demografieprozent direkt in die AHV geleitet. Bisher hat der Bund – ebenfalls betroffen von der demografischen Entwicklung – 17 Prozent der Einnahmen aus dem Demografieprozent für die Finanzierung der AHV-Ausgaben verwendet. Neu muss er diesen Betrag durch freie Mittel ersetzen. Insgesamt belaufen sich die jährlichen Mehrausgaben für die AHV auf 820 Millionen Franken.

Durch die Umsetzung der STAF-Vorlage rechnet der Bund mit Mehreinnahmen aus der Gewinnsteuer von rund 400 Millionen Franken (höhere Dividendenbesteuerung, Einschränkung Kapitaleinlageprinzip, geringere Abzüge für bezahlte Kantonssteuern). Weil die Pläne der Kantone noch nicht restlos klar bzw. umgesetzt sind, werden die Mehreinnahmen erst ab 2021 (sukzessiv steigend) eingeplant.

AHV Steuervorlage Plakat