Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me: Still­schwei­gen­de Ver­län­ge­rung von Dienst­leis­tungs­ver­trä­gen. Mehr In­for­ma­tio­nen und Schutz für Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten

Mit einem neuen Art. 8a UWG soll für mit Kon­su­men­ten ge­schlos­se­ne Dienst­leis­tungs­ver­trä­ge, die Klau­seln zu einer still­schwei­gen­den Ver­län­ge­rung be­inhal­ten, eine Pflicht zur Be­nach­rich­ti­gung vor der ers­ten Ver­län­ge­rung ein­ge­führt wer­den. Einen sol­chen un­nö­ti­gen und er­heb­li­chen Ein­griff in die Ver­trags­frei­heit lehnt eco­no­mie­su­is­se ab.