Stellungnahme: Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen. Mehr Informationen und Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten
11.10.2017
Mit einem neuen Art. 8a UWG soll für mit Konsumenten geschlossene Dienstleistungsverträge, die Klauseln zu einer stillschweigenden Verlängerung beinhalten, eine Pflicht zur Benachrichtigung vor der ersten Verlängerung eingeführt werden. Einen solchen unnötigen und erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit lehnt economiesuisse ab.
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