Stellungnahme: Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen. Mehr Informationen und Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten

11.10.2017

Mit einem neuen Art. 8a UWG soll für mit Konsumenten geschlossene Dienstleistungsverträge, die Klauseln zu einer stillschweigenden Verlängerung beinhalten, eine Pflicht zur Benachrichtigung vor der ersten Verlängerung eingeführt werden. Einen solchen unnötigen und erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit lehnt economiesuisse ab.

Artikel teilen

Downloads

Website_UWG_Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen.pdf
Download

Newsletter abonnieren

Jetzt hier zum Newsletter eintragen. Wenn Sie sich dafür anmelden, erhalten Sie ab nächster Woche alle aktuellen Informationen über die Wirtschaftspolitik sowie die Aktivitäten unseres Verbandes.

E-Mail-Adresse