Vernehmlassungsantwort

Geldwäschereiverordnung (GwV) – Stellungnahme economiesuisse

Für die Unternehmen in der Schweiz ist die Notwendigkeit einer glaubwürdigen Bekämpfung der Geldwäscherei entsprechend dem internationalen Rahmen unbestritten. Dies erfordert insbesondere auch eine konforme Umsetzung der Empfehlungen GAFI. Regelungen zur Umsetzung dürfen nicht über die im Jahr 2012 revidierten Empfehlungen der GAFI oder weitere international anerkannte Standards hinausgehen. Übermässige Einschränkungen zu Lasten der Wirtschaft sind zu verhindern.

Als Folge der Teilrevision der Empfehlungen der GAFI im Jahr 2012 und der entsprechenden Revision des Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwG) im Dezember 2014 - welche wir aus dem oben erwähnten Grund grundsätzlich begrüssen - wurde auch eine Anpassung der Geldwäschereiverordnung (nachfolgend E-GwV) erforderlich. economiesuisse unterstützt die bedarfsgerechte Umsetzung der Geldwäschereigesetzgebung auf Verordnungsstufe, soweit dies im Zusammenhang mit den jüngsten Anpassungen am GwG erforderlich ist. Gesamthaft erscheinen die in der E-GwV vorgenommenen Anpassungen, Spezifizierungen und Abstimmungen mit dem neuen Gesetz als sachgerecht und angemessen. In einigen Punkten sind aber Klarstellungen, Präzisierungen sowie Streichungen erforderlich.