Zwang zu «fai­ren Prei­sen» ist ein Irr­weg!

Wie kön­nen An­bie­ter zu «fai­ren» Prei­sen ge­zwun­gen wer­den? Diese Frage steht hin­ter der par­la­men­ta­ri­schen In­itia­ti­ve Alt­herr «über­höh­te Im­port­prei­se», die eine Er­gän­zung des Kar­tell­rechts an­strebt. Die Ur­he­ber hof­fen, da­durch den «Preis­zu­schlag Schweiz» zu ver­hin­dern, da die­ser nicht durch hö­he­re Kos­ten ge­recht­fer­tigt wer­den könne. Hö­he­re Ein­kaufs­prei­se und Ein­kaufs­tou­ris­mus wür­den ge­ra­de auch KMU be­nach­tei­li­gen. Nur: Führt die­ser Weg zum Ziel? Die vor­be­ra­ten­de Kom­mis­si­on des Stän­de­ra­tes hat dem Vor­stoss be­reits zu­ge­stimmt, nächs­te Woche ent­schei­det die Schwes­ter­kom­mis­si­on im Na­tio­nal­rat. Stimmt auch sie zu, wird der Stän­de­rat eine kon­kre­te Vor­la­ge aus­ar­bei­ten.

Nach gel­ten­dem Ge­setz ist eine Markt­ab­schot­tung der Schweiz ver­bo­ten. Dies hat die Wett­be­werbs­kom­mis­si­on (Weko) etwa in den Fäl­len Gaba und BMW durch­ge­setzt. Auch gegen «re­la­ti­ve Markt­macht» ist sie be­reits ein­ge­schrit­ten. Kri­ti­ker be­män­geln, dass sie damit sogar über das schar­fe EU-Kar­tell­recht hin­aus­ge­he. Doch die Be­hör­de muss einen Miss­brauch selbst­ver­ständ­lich be­wei­sen, bevor sie ein­schrei­tet. Dies kann sie, wenn Be­trof­fe­ne kon­kret dar­le­gen, dass sie keine Al­ter­na­ti­ve zu einem (über­höh­ten) An­ge­bot haben und vom An­bie­ter dis­kri­mi­niert wer­den. Reine Be­haup­tun­gen ge­nü­gen nicht. Daran än­dert aber auch der neue Ge­set­zes­ar­ti­kel der In­itia­ti­ve Alt­herr nichts. Die Kon­kur­renz­si­tua­ti­on wird zudem nur zu einem Teil vom Ein­kaufs­preis be­stimmt. Der Wirt, der sei­nen Cola-Nach­schub und sei­nen Ge­schirr­spü­ler im Aus­land güns­ti­ger ein­kau­fen kann, hat immer noch hö­he­re Miet­kos­ten, Löhne und Ge­büh­ren als sein Kon­kur­rent jen­seits der Gren­ze.



In einer frei­en Wirt­schaft sind «faire» Prei­se Markt­prei­se, nicht Kos­ten­prei­se. Sie spie­geln An­ge­bot und Nach­fra­ge. Wenn Ver­käu­fer dank einer hö­he­ren Kauf­kraft mit teu­re­ren An­ge­bo­ten immer noch Er­folg haben, mag dies sub­jek­tiv stö­ren, ist aber Teil der Markt­wirt­schaft. Dazu darf im Markt der Wett­be­werb nicht sys­te­ma­tisch be­hin­dert wer­den. Dies zu ver­hin­dern ist Auf­ga­be der Weko als Schieds­rich­te­rin. Ein Preis­dik­tat führt in die ent­ge­gen­ge­setz­te Rich­tung und ist ein Irr­weg.