Wirtschaft führt offenen Dialog über «Recht ohne Grenzen»
Sollen Unternehmen für behauptete Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards durch Aktivitäten von ihnen, durch Tochtergesellschaften oder über Beteiligungen im Ausland in der Schweiz eingeklagt werden können? Darüber haben am Mittwoch 30 Vertreter von Unternehmen, Verbänden und des Bundes mit Vertretern der Petition «Recht ohne Grenzen», die eben dies verlangt, diskutiert. Plattform bot eine Veranstaltung des UN-Global-Compact-Netzwerks Schweiz in den Räumen von economiesuisse. Seitens der Wirtschaft wurde vor allem auf die bereits bestehenden internationalen Instrumente und anhand von Beispielen auf deren praktische Umsetzung hingewiesen. Die angestrebten Klagerechte hingegen seien kontraproduktiv.
Im «UN Global Compact Network Switzerland» sind die Schweizer Unterzeichner des UN Global Compacts zusammengefasst. Mit dem Beitritt zu dieser strategischen Initiative der UNO verpflichten sich die Unternehmen, ihre Geschäftsstrategien an zehn universell anerkannten Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung auszurichten sowie jährlich darüber zu berichten. Das Sekretariat ist bei ICC Switzerland im Haus der Wirtschaft an der Hegibachstrasse in Zürich domiziliert.
OECD-Richtlinien bieten international anerkannte Leitplanke
Der Anlass am Domizil von economiesuisse bot in einem geschlossenen Rahmen Gelegenheit für einen echten Dialog unter Stakeholdern. Als Vertreter der Petitionäre präsentierten Chantal Peyer (Brot für Alle) und Michel Egger (Alliance Sud, Koordinator Romandie «Recht ohne Grenzen») die Zielsetzungen der Kampagne. Über die detaillierten Vorschläge hinaus soll die Diskussion in der Schweiz namentlich zu den Arbeiten von Prof. John Ruggie gestartet werden. Dieser hat ein Rahmenwerk zu «Wirtschaft und Menschenrechte» mit grundsätzlichen Prinzipien erarbeitet. Als Teil des «State Duty to Protect» empfiehlt er unter anderem einen intelligenten Mix von freiwilligen und verbindlichen Massnahmen.
Aus dem Schweizer UN-Global-Compact-Netzwerk legten Thomas Pletscher (ICC Switzerland), Christian Frutiger (Nestlé) und Christian Leitz (UBS) mit konkreten Beispielen dar, wie sich die international tätigen Schweizer Unternehmen seit Langem mit den Fragen der Corporate Social Responsibility auseinandersetzen. Die OECD-Empfehlungen für multinationale Unternehmen oder auch die UN-Global-Compact-Prinzipien sind wichtige, international ausgehandelte und anerkannte Leitlinien.
Klagerechte legen Fokus auf juristische Auseinandersetzung, statt auf Dialog
In der von Prof. Christine Kaufmann (Kompetenzzentrum für Menschenrechte an der Universität Zürich) moderierten Diskussion zeigte sich, dass auf Klagemöglichkeiten ausgerichtete Initiativen kontraproduktiv wirken können. Sie würden das Gewicht auf eine juristische Auseinandersetzung lenken und den notwendigen Dialog behindern. Vor der Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie etwa zum Rahmenwerk von Prof. Ruggie müsste Klarheit über das Verständnis und die effektiv bestehenden Lücken geschaffen werden.
Der in dieser Form erstmalige Dialog unter den Stakeholdern wurde geschätzt. Er soll in einer auf ein Thema fokussierten Form fortgesetzt werden. In diesem Sinne stellt das UN-Global-Compact-Netzwerk einen Anlass im kommenden November in Aussicht. Dann werden die Forderungen für neue zusätzliche öffentliche Berichterstattungspflichten im Vergleich zur bereits praktizierten freiwilligen CSR-Berichterstattung näher beleuchtet.
OECD-Richtlinien bieten international anerkannte Leitplanke
Der Anlass am Domizil von economiesuisse bot in einem geschlossenen Rahmen Gelegenheit für einen echten Dialog unter Stakeholdern. Als Vertreter der Petitionäre präsentierten Chantal Peyer (Brot für Alle) und Michel Egger (Alliance Sud, Koordinator Romandie «Recht ohne Grenzen») die Zielsetzungen der Kampagne. Über die detaillierten Vorschläge hinaus soll die Diskussion in der Schweiz namentlich zu den Arbeiten von Prof. John Ruggie gestartet werden. Dieser hat ein Rahmenwerk zu «Wirtschaft und Menschenrechte» mit grundsätzlichen Prinzipien erarbeitet. Als Teil des «State Duty to Protect» empfiehlt er unter anderem einen intelligenten Mix von freiwilligen und verbindlichen Massnahmen.
Aus dem Schweizer UN-Global-Compact-Netzwerk legten Thomas Pletscher (ICC Switzerland), Christian Frutiger (Nestlé) und Christian Leitz (UBS) mit konkreten Beispielen dar, wie sich die international tätigen Schweizer Unternehmen seit Langem mit den Fragen der Corporate Social Responsibility auseinandersetzen. Die OECD-Empfehlungen für multinationale Unternehmen oder auch die UN-Global-Compact-Prinzipien sind wichtige, international ausgehandelte und anerkannte Leitlinien.
Klagerechte legen Fokus auf juristische Auseinandersetzung, statt auf Dialog
In der von Prof. Christine Kaufmann (Kompetenzzentrum für Menschenrechte an der Universität Zürich) moderierten Diskussion zeigte sich, dass auf Klagemöglichkeiten ausgerichtete Initiativen kontraproduktiv wirken können. Sie würden das Gewicht auf eine juristische Auseinandersetzung lenken und den notwendigen Dialog behindern. Vor der Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie etwa zum Rahmenwerk von Prof. Ruggie müsste Klarheit über das Verständnis und die effektiv bestehenden Lücken geschaffen werden.
Der in dieser Form erstmalige Dialog unter den Stakeholdern wurde geschätzt. Er soll in einer auf ein Thema fokussierten Form fortgesetzt werden. In diesem Sinne stellt das UN-Global-Compact-Netzwerk einen Anlass im kommenden November in Aussicht. Dann werden die Forderungen für neue zusätzliche öffentliche Berichterstattungspflichten im Vergleich zur bereits praktizierten freiwilligen CSR-Berichterstattung näher beleuchtet.