IV-Revision 6b: Sanierungsvorhaben darf nicht nachlassen
Von den vermeintlich guten Zahlen des Jahres 2012 geblendet, fordern politische Kreise eine Aufteilung der IV-Revision 6b. Eine solche Aufteilung wäre verfehlt. Im Interesse einer konsequenten Sanierung der IV müssen die strukturellen Probleme der Invalidenversicherung angegangen und die Schulden gegenüber der AHV rechtzeitig zurückbezahlt werden.
Die Invalidenversicherung (IV) schreibt seit fast 20 Jahren rote Zahlen. Heute ist sie bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) mit rund 15 Milliarden Franken verschuldet. Trotz der erfreulichen Nachricht, dass die IV 2012 vermutlich mit einem höheren Gewinn abschliessen wird, darf man die Realität nicht aus den Augen verlieren. Aus der befristeten Zusatzfinanzierung (Erhöhung der MWST bis Ende 2017) erhält die IV einen jährlichen Zustupf von etwa 1,1 Milliarden Franken. Während der gleichen Zeit übernimmt der Bund die Zinsen der IV-Schulden gegenüber der AHV, was die IV-Rechnung zusätzlich um rund 280 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Ohne diese befristeten Finanzspritzen würde die IV-Rechnung nach wie vor ein Defizit von jährlich über 500 Millionen Franken ausweisen.
Nachdem das Kostensenkungspotenzial bereits in der Vorlage des Bundesrats gegenüber der Vernehmlassung stark reduziert wurde, schwächte der Ständerat die Reform weiter ab. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) schlägt nun höhere Einsparungen vor. Die von der SGK-N beantragten Änderungen stellen notwendige und sinnvolle Massnahmen zur Sanierung der IV dar und müssen unterstützt werden. Sie entlasten die IV-Finanzen um rund 360 Millionen Franken, also etwa 35 Millionen Franken mehr als die Vorlage des Bundesrats.
Demgegenüber lehnt economiesuisse eine Aufteilung der IV-Revision 6b, wie sie eine Minderheit anstrebt, dezidiert ab. Die IV muss nach Ablauf der Zusatzfinanzierung, also ab 2018, auf eigenen Beinen stehen und ihre Schulden gegenüber der AHV rasch abbauen. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil die AHV auf diesen Zeitraum hin diese Mittel selbst benötigt.
Um die finanzielle Nachhaltigkeit der IV sicherzustellen, braucht es eine Schuldenbremse. Massnahmen, die beim Unterschreiten gewisser Schwellenwerte greifen und eine erneute Verschuldung verhindern, müssen sich an den vorhandenen Mitteln orientieren. Dies, weil bei Zusatzeinnahmen der Reformdruck sofort nachlässt, wie die aktuelle Entwicklung veranschaulicht. Eine Minderheit schlägt eine Interventionsregel vor, die ausgabenseitig wirkt. Der Antrag ist zu unterstützen.