Nationalrat setzt klares Zeichen: «Swiss made»-Missbräuche nicht mehr geduldet
Die Swissness-Vorlage ist für einen ausgeglichenen Wappenschutz und eine wirksamere Missbrauchsbekämpfung notwendig. Der Nationalrat hat dies erkannt und am Donnerstag die vorgeschlagenen Massnahmen gutgeheissen. Umstritten bleibt die Frage nach dem prozentualen Schweizer Mindestanteil. Es liegt nun am Ständerat, praxistaugliche Antworten für die jeweiligen Branchen zu finden.
economiesuisse begrüsst den Entscheid des Nationalrates, auf die Swissness-Vorlage einzutreten. Swissness ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Der Zusatz «Schweiz» vermittelt weltweit den Eindruck von Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit. Die Vorlage will den Schutz der Marke «Schweiz» verbessern. Insbesondere im Ausland ist der Missbrauch des «Swiss made» weit verbreitet.
Mit seinem Entscheid hat der Nationalrat den Handlungsbedarf erkannt. Gegen Produzenten, die ihre Produkte ganz oder mehrheitlich im Ausland herstellen lassen und diese trotzdem unter dem Label «Swiss made» verkaufen, soll künftig wirksamer vorgegangen werden. Neu soll zudem das Schweizerkreuz legal auch auf Produkten angebracht werden können. Obwohl heute zahlreiche Produkte mit dem Schweizerkreuz versehen werden, dürfen gemäss geltendem Recht nämlich nur Dienstleistungen mit dem Schweizerkreuz angepriesen werden.
Praxistauglicher Schutz der Marke «Schweiz» muss flexibel sein
Umstritten und höchst komplex bleibt die Frage, wie viel «Schweiz» drin sein muss, damit «Schweiz» drauf stehen darf. Die Situation ist in den einzelnen Branchen, auf Unternehmens- und gar Produktebene sehr unterschiedlich. Hier braucht es flexible Lösungen und kein Einheitsschema. Werden den Herstellern zudem unverhältnismässig hohe Hürden für die Verwendung der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» aufgebaut, würden allenfalls Schweizer Unternehmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt. Damit würde der Wirtschaftsstandort geschwächt, statt gestärkt.
Ziel ist ein ausgewogener und praxistauglicher Schutz der Marke «Schweiz». Für die Wirtschaft ist deshalb zentral, dass erstens die heutige Branchenflexibilität bei der Verwendung der Herkunftsangabe «Schweiz» bewahrt bleibt und zweitens die Regelungen in der Praxis einfach angewandt werden können. Im Hinblick auf die Beratung im Ständerat gilt es, diese Diskussion zwischen den betroffenen Branchen und Interessenkreisen sowie der Politik weiterzuführen. Sie müssen praxistaugliche, wie auch effektive Lösungen für die jeweiligen Branchen finden. Sicher ist, dass – sollte die Vorlage aufgrund von Prozentstreitigkeiten scheitern – die Schweizer Wirtschaft, der Schweizer Konsument und die Schweizer Landwirtschaft als Verlierer dastehen würden.
Mit seinem Entscheid hat der Nationalrat den Handlungsbedarf erkannt. Gegen Produzenten, die ihre Produkte ganz oder mehrheitlich im Ausland herstellen lassen und diese trotzdem unter dem Label «Swiss made» verkaufen, soll künftig wirksamer vorgegangen werden. Neu soll zudem das Schweizerkreuz legal auch auf Produkten angebracht werden können. Obwohl heute zahlreiche Produkte mit dem Schweizerkreuz versehen werden, dürfen gemäss geltendem Recht nämlich nur Dienstleistungen mit dem Schweizerkreuz angepriesen werden.
Praxistauglicher Schutz der Marke «Schweiz» muss flexibel sein
Umstritten und höchst komplex bleibt die Frage, wie viel «Schweiz» drin sein muss, damit «Schweiz» drauf stehen darf. Die Situation ist in den einzelnen Branchen, auf Unternehmens- und gar Produktebene sehr unterschiedlich. Hier braucht es flexible Lösungen und kein Einheitsschema. Werden den Herstellern zudem unverhältnismässig hohe Hürden für die Verwendung der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» aufgebaut, würden allenfalls Schweizer Unternehmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt. Damit würde der Wirtschaftsstandort geschwächt, statt gestärkt.
Ziel ist ein ausgewogener und praxistauglicher Schutz der Marke «Schweiz». Für die Wirtschaft ist deshalb zentral, dass erstens die heutige Branchenflexibilität bei der Verwendung der Herkunftsangabe «Schweiz» bewahrt bleibt und zweitens die Regelungen in der Praxis einfach angewandt werden können. Im Hinblick auf die Beratung im Ständerat gilt es, diese Diskussion zwischen den betroffenen Branchen und Interessenkreisen sowie der Politik weiterzuführen. Sie müssen praxistaugliche, wie auch effektive Lösungen für die jeweiligen Branchen finden. Sicher ist, dass – sollte die Vorlage aufgrund von Prozentstreitigkeiten scheitern – die Schweizer Wirtschaft, der Schweizer Konsument und die Schweizer Landwirtschaft als Verlierer dastehen würden.