Diskussionspunkt Mehrwertsteuer – Lösung Einheitssatz
Während der Nationalrat temporäre Senkungen der Mehrwertsteuer gegen die Frankenstärke abgelehnt hat, ist die Volksinitiative gegen die MwSt.-Diskriminierung des Gastgewerbes eingereicht worden. Beide Diskussionen weisen in dieselbe Richtung: die möglichst rasche Einführung des Einheitssatzes.
Die Mehrwertsteuer war am Mittwoch wieder im Gespräch – im und vor dem Bundeshaus. Im Parlament verwarf der Nationalrat eine Anzahl Anträge, welche die Steuer zur Abfederung der Frankenstärke senken wollten. Profitieren sollten alle: die Konsumentinnen und Konsumenten und besonders die Gastronomie, die Hotellerie sowie die Bergbahnen. Die politischen Mehrheiten gegen die Senkungen waren teilweise knapp, die Bedenken aber berechtigt.
Satzänderungen bei der Mehrwertsteuer sind für Unternehmen aufwendig und sollten mindestens ein Jahr Vorlaufzeit haben. Das hat die Mehrwertsteuererhöhung für die IV auf Anfang 2011 gezeigt. Vorübergehende Steuersatzanpassungen – vorgeschlagen wurde ein Jahr – bringen zudem nicht viel. Die Satzunterschiede in der Schweiz sind zu gering, als dass hier kurzfristig starke Impulse ausgelöst werden könnten. Anders sieht die Sache über eine längere Frist aus. Die spürbare Senkung der Mehrwertsteuer für die meisten Güter und Dienstleistungen auf rund sechs Prozent, wie sie im Rahmen der Einführung des Einheitssatzes vorgeschlagen wird, hätte tatsächlich messbar positive Folgen: Effekte in Form von mehr Wachstum und mehr Kaufkraft für die privaten Haushalte, die über die Zeit anhielten und für alle zu mehr Wohlstand führten.
Steuerfairness und Bürokratieabbau
Seit Jahren ist die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie ein Anliegen des Gastgewerbes. Die steuerliche Entlastung ist dabei nur eines der Ziele. Ebenso geht es um die Steuerfairness und den Bürokratieabbau. Eine entsprechende Volksinitiative wurde auch am 21. September eingereicht. Die Initiative verlangt unter dem Titel «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» die Gleichstellung der herkömmlichen Restauration mit dem Detailhandel und dem Take-away. Letztere können zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von aktuell 2,5 Prozent abrechnen, die Gastbetriebe müssen acht Prozent Mehrwertsteuer verlangen. Das Ziel der Volksinitiative kann mit einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes eigens für die Gastronomie erreicht werden oder aber mit der Schaffung des Einheitssatzes.
So unbestritten das Anliegen ist (steuerliche Gleichbehandlung, Wettbewerb mit gleich langen Spiessen), so klar ist, dass von den beiden Wegen einzig der Einheitssatz gangbar ist. Ein zusätzliches Steuerprivileg kann kein Rezept gegen ein Übel sein, das gerade in der Existenz solcher Privilegien besteht. Dass steuerliche Ungleichbehandlungen und willkürliche Diskriminierungen schädlich sind, wurde in der Mehrwertsteuerdiskussion des Nationalrats von Links bis Rechts bestätigt. Die Lösung des Problems, sollte man meinen, ist demnach so einfach wie klar: Möglichst rasch zum Einheitssatz.
Satzänderungen bei der Mehrwertsteuer sind für Unternehmen aufwendig und sollten mindestens ein Jahr Vorlaufzeit haben. Das hat die Mehrwertsteuererhöhung für die IV auf Anfang 2011 gezeigt. Vorübergehende Steuersatzanpassungen – vorgeschlagen wurde ein Jahr – bringen zudem nicht viel. Die Satzunterschiede in der Schweiz sind zu gering, als dass hier kurzfristig starke Impulse ausgelöst werden könnten. Anders sieht die Sache über eine längere Frist aus. Die spürbare Senkung der Mehrwertsteuer für die meisten Güter und Dienstleistungen auf rund sechs Prozent, wie sie im Rahmen der Einführung des Einheitssatzes vorgeschlagen wird, hätte tatsächlich messbar positive Folgen: Effekte in Form von mehr Wachstum und mehr Kaufkraft für die privaten Haushalte, die über die Zeit anhielten und für alle zu mehr Wohlstand führten.
Steuerfairness und Bürokratieabbau
Seit Jahren ist die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie ein Anliegen des Gastgewerbes. Die steuerliche Entlastung ist dabei nur eines der Ziele. Ebenso geht es um die Steuerfairness und den Bürokratieabbau. Eine entsprechende Volksinitiative wurde auch am 21. September eingereicht. Die Initiative verlangt unter dem Titel «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» die Gleichstellung der herkömmlichen Restauration mit dem Detailhandel und dem Take-away. Letztere können zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von aktuell 2,5 Prozent abrechnen, die Gastbetriebe müssen acht Prozent Mehrwertsteuer verlangen. Das Ziel der Volksinitiative kann mit einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes eigens für die Gastronomie erreicht werden oder aber mit der Schaffung des Einheitssatzes.
So unbestritten das Anliegen ist (steuerliche Gleichbehandlung, Wettbewerb mit gleich langen Spiessen), so klar ist, dass von den beiden Wegen einzig der Einheitssatz gangbar ist. Ein zusätzliches Steuerprivileg kann kein Rezept gegen ein Übel sein, das gerade in der Existenz solcher Privilegien besteht. Dass steuerliche Ungleichbehandlungen und willkürliche Diskriminierungen schädlich sind, wurde in der Mehrwertsteuerdiskussion des Nationalrats von Links bis Rechts bestätigt. Die Lösung des Problems, sollte man meinen, ist demnach so einfach wie klar: Möglichst rasch zum Einheitssatz.