# 15 / 2019
06.11.2019

Sam­mel­kla­gen: kaum Nut­zen, viele Ge­fah­ren

Seit ei­ni­ger Zeit gibt es Be­stre­bun­gen, sys­tem­frem­de In­stru­men­te des kol­lek­ti­ven Rechts­schut­zes in die Schwei­ze­ri­sche Zi­vil­pro­zess­ord­nung ein­zu­füh­ren. Die im Vor­ent­wurf zur Än­de­rung der Zi­vil­pro­zess­ord­nung (VE-ZPO) vor­ge­se­he­nen Mög­lich­kei­ten wür­den zur De­sta­bi­li­sie­rung un­se­res Rechts­sys­tems bei­tra­gen. Zur Durch­set­zung von be­rech­tig­ten An­sprü­chen von Ge­schä­dig­ten ste­hen be­reits heute di­ver­se zi­vil­pro­zes­sua­le Mit­tel sowie be­ein­dru­cken­de tech­no­lo­gi­sche Mög­lich­kei­ten zur Bün­de­lung von Kla­gen zur Ver­fü­gung. Zudem sol­len die be­reits heute be­ste­hen­den zi­vil­pro­zes­sua­len Mit­tel ge­mäss VE-ZPO im In­ter­es­se der Rechts­su­chen­den ver­bes­sert wer­den. Ex­pe­ri­men­te zur Rechts­durch­set­zung mit neuen, un­er­prob­ten Rechts­mit­teln füh­ren zu hö­he­ren Ri­si­ko­kos­ten auf­sei­ten der An­bie­ter und wür­den un­se­ren Wirt­schafts­stand­ort un­nö­ti­ger­wei­se schwä­chen.

Das Wichtigste in Kürze

Die Durchsetzung von kleinen Schäden kann sich für den Einzelnen aus verschiedenen Gründen teilweise nicht lohnen. Auch die Durchsetzung von grossen, einer Mehrzahl von Personen gleichzeitig widerfahrenen Schäden kann Schwierigkeiten verursachen. Daher sind Bestrebungen im Gang, diese vermeintlichen Lücken im Rechtssystem zu schliessen. Die zur Debatte stehenden Vorschläge schiessen dabei weit über das Ziel hinaus. So würde die Einführung von systemfremden Klageinstrumenten unser Rechtssystem destabilisieren. Zudem würden neue Risikokosten letztendlich auf Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt, was zu allgemein höheren Preisen führt. Dem bescheidenen Nutzen stehen demnach gravierende neue Probleme entgegen, die hohe Risiken bergen. Statt Experimente mit neuen, unerprobten Rechtsmitteln zu planen, sollten die bereits existierenden Instrumente, die einen kollektiven Rechtsschutz ermöglichen, gezielt verbessert werden. Alternativ denkbar ist der Ausbau von privaten Ombudsstellen oder Schlichtungsverfahren.

Position economiesuisse

  • Für Unternehmen ist eine wirksame und funktionierende Rechtsdurchsetzung ebenso wichtig wie Rechtssicherheit.
  • Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes sind systemfremd und gefährden das ausbalancierte Zivilprozessrecht.
  • Ein allfälliger Ausbau mit dem Ziel eines kollektiven Rechtsschutzes hat in erster Linie auf Basis der etablierten und erprobten Instrumente zu erfolgen.
  • Es soll kein Rechtssystem des Misstrauens geschaffen werden, in welchem der Streit gefördert wird.

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