# 15 / 2019
06.11.2019

Sammelklagen: kaum Nutzen, viele Gefahren

Seit einiger Zeit gibt es Bestrebungen, systemfremde Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes in die Schweizerische Zivilprozessordnung einzuführen. Die im Vorentwurf zur Änderung der Zivilprozessordnung (VE-ZPO) vorgesehenen Möglichkeiten würden zur Destabilisierung unseres Rechtssystems beitragen. Zur Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen von Geschädigten stehen bereits heute diverse zivilprozessuale Mittel sowie beeindruckende technologische Möglichkeiten zur Bündelung von Klagen zur Verfügung. Zudem sollen die bereits heute bestehenden zivilprozessualen Mittel gemäss VE-ZPO im Interesse der Rechtssuchenden verbessert werden. Experimente zur Rechtsdurchsetzung mit neuen, unerprobten Rechtsmitteln führen zu höheren Risikokosten aufseiten der Anbieter und würden unseren Wirtschaftsstandort unnötigerweise schwächen.

Executive summary

Die Durchsetzung von kleinen Schäden kann sich für den Einzelnen aus verschiedenen Gründen teilweise nicht lohnen. Auch die Durchsetzung von grossen, einer Mehrzahl von Personen gleichzeitig widerfahrenen Schäden kann Schwierigkeiten verursachen. Daher sind Bestrebungen im Gang, diese vermeintlichen Lücken im Rechtssystem zu schliessen. Die zur Debatte stehenden Vorschläge schiessen dabei weit über das Ziel hinaus. So würde die Einführung von systemfremden Klageinstrumenten unser Rechtssystem destabilisieren. Zudem würden neue Risikokosten letztendlich auf Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt, was zu allgemein höheren Preisen führt. Dem bescheidenen Nutzen stehen demnach gravierende neue Probleme entgegen, die hohe Risiken bergen. Statt Experimente mit neuen, unerprobten Rechtsmitteln zu planen, sollten die bereits existierenden Instrumente, die einen kollektiven Rechtsschutz ermöglichen, gezielt verbessert werden. Alternativ denkbar ist der Ausbau von privaten Ombudsstellen oder Schlichtungsverfahren.

Positions of economiesuisse

  • Für Unternehmen ist eine wirksame und funktionierende Rechtsdurchsetzung ebenso wichtig wie Rechtssicherheit.
  • Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes sind systemfremd und gefährden das ausbalancierte Zivilprozessrecht.
  • Ein allfälliger Ausbau mit dem Ziel eines kollektiven Rechtsschutzes hat in erster Linie auf Basis der etablierten und erprobten Instrumente zu erfolgen.
  • Es soll kein Rechtssystem des Misstrauens geschaffen werden, in welchem der Streit gefördert wird.

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