# 15 / 2019
06.11.2019

Sam­melk­la­gen: kaum Nutzen, viele Gefahren

Seit einiger Zeit gibt es Be­stre­bun­gen, sys­tem­fremde In­stru­mente des kollek­tiven Rechtss­chutzes in die Schweiz­erische Zivil­prozes­sor­d­nung einzuführen. Die im Voren­twurf zur Änderung der Zivil­prozes­sor­d­nung (VE-ZPO) vorge­se­henen Möglichkeiten würden zur Desta­bil­isierung un­seres Rechtssys­tems beitra­gen. Zur Durch­set­zung von berechtigten Ansprüchen von Geschädigten ste­hen bere­its heute di­verse zivil­prozes­suale Mit­tel sowie beein­druck­ende tech­nol­o­gis­che Möglichkeiten zur Bündelung von Kla­gen zur Verfügung. Zudem sollen die bere­its heute beste­hen­den zivil­prozes­sualen Mit­tel gemäss VE-ZPO im In­ter­esse der Rechtssuchen­den verbessert wer­den. Ex­per­i­mente zur Rechts­durch­set­zung mit neuen, uner­probten Rechtsmit­teln führen zu höheren Risikokosten auf­seiten der An­bi­eter und würden un­seren Wirtschafts­stan­dort unnötiger­weise schwächen.

Executive summary

Die Durchsetzung von kleinen Schäden kann sich für den Einzelnen aus verschiedenen Gründen teilweise nicht lohnen. Auch die Durchsetzung von grossen, einer Mehrzahl von Personen gleichzeitig widerfahrenen Schäden kann Schwierigkeiten verursachen. Daher sind Bestrebungen im Gang, diese vermeintlichen Lücken im Rechtssystem zu schliessen. Die zur Debatte stehenden Vorschläge schiessen dabei weit über das Ziel hinaus. So würde die Einführung von systemfremden Klageinstrumenten unser Rechtssystem destabilisieren. Zudem würden neue Risikokosten letztendlich auf Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt, was zu allgemein höheren Preisen führt. Dem bescheidenen Nutzen stehen demnach gravierende neue Probleme entgegen, die hohe Risiken bergen. Statt Experimente mit neuen, unerprobten Rechtsmitteln zu planen, sollten die bereits existierenden Instrumente, die einen kollektiven Rechtsschutz ermöglichen, gezielt verbessert werden. Alternativ denkbar ist der Ausbau von privaten Ombudsstellen oder Schlichtungsverfahren.

Positions of economiesuisse

  • Für Unternehmen ist eine wirksame und funktionierende Rechtsdurchsetzung ebenso wichtig wie Rechtssicherheit.
  • Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes sind systemfremd und gefährden das ausbalancierte Zivilprozessrecht.
  • Ein allfälliger Ausbau mit dem Ziel eines kollektiven Rechtsschutzes hat in erster Linie auf Basis der etablierten und erprobten Instrumente zu erfolgen.
  • Es soll kein Rechtssystem des Misstrauens geschaffen werden, in welchem der Streit gefördert wird.

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