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Darum geht es bei der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative

Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative wurde im April 2015 von einer breiten Allianz aus über 60 Nichtregierungsorganisationen und kirchlichen Institutionen lanciert. Die Volksinitiative will weltweit einzigartige Haftungsregeln für Unternehmen im Zusammenhang mit Menschenrechten und Umweltstandards einführen. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und wird seine Botschaft voraussichtlich im Spätsommer 2017 zuhanden des Parlaments verabschieden

Eine breite Koalition, bestehend aus über 60 Nichtregierungsorganisationen und kirchlichen Organisationen, hat im April 2015 die sogenannte Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» in der Schweiz lanciert. Das Ziel dieser Initiative ist die Einführung von verbindlichen Regeln für Konzerne zum Schutz von Mensch und Umwelt – auch bei Auslandstätigkeiten. 

Die Initiative verlangt, dass Schweizer Unternehmen den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt künftig verbindlich in sämtliche Geschäftsabläufe einbauen müssen (sogenannte Sorgfaltsprüfungspflicht). Dies gilt auch für die Auslandsaktivitäten der Unternehmen. Die Konzerne sollen für die Überwachung und Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette besorgt sein, das heisst bis hin zum «letzten Zulieferer».

Zur Umsetzung fordert die Initiative die Einführung eines Haftungsmechanismus. Schweizer Unternehmen sollen künftig auch für die Verfehlungen ihrer Tochterfirmen und der von ihnen kontrollierten Unternehmen im Ausland haften. Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörungen durch Schweizer Unternehmen sollen in der Schweiz auf Wiedergutmachung künftig klagen können. Befreit von den Haftungsfolgen wäre ein Unternehmen nur dann, wenn es beweisen kann, dass es die Sorgfaltsprüfung umsichtig und umfassend durchgeführt und alle dazu notwendigen Massnahmen getroffen hat (Beweislastumkehr).

Hauptforderungen der Initiative

  • Eine umfassende Sorgfaltspflicht des Verwaltungsrats einer Schweizer Muttergesellschaft. Die Sorgfaltspflicht gilt nicht nur in Bezug auf sämtliche «kontrollierten Unternehmen», sondern darüber hinaus auch in Bezug auf sämtliche (unter Umständen Zehn- oder gar Hunderttau­sende) Geschäftsbeziehungen eines Konzerns.
  • Die Sorgfaltspflicht bezieht sich auf sämtliche «anerkannten Menschenrechts- und Umweltstandards».
  • Die Unternehmen haften grundsätzlich für den Schaden, den durch sie kontrollierte Unternehmen aufgrund der Verletzung von «anerkannten Menschenrechts- und Umweltstandards» und in Ausübung ihrer geschäftlichen Verrichtungen begangen haben.
  • Weil die Initiative von einer breiten Definition des «kontrollierten Unternehmens» ausgeht, gilt die Haftung auf irgendwo in der Welt tätige Zulieferer oder Unterakkordanten.
  • Diese Haftung kann nur vermieden werden, wenn die Schweizer Muttergesellschaft nachweist, dass sämtliche Sorgfaltspflichten eingehalten wurden (Umkehr der Beweislast).
  • Schaffung von Schweizer Gerichtsständen für Sachverhalte, die sich im Ausland abgespielt haben.
  • Bisher geltende Grundsätze des internationalen Privatrechts werden derogiert.

Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative fordert demnach die Einführung von weltweit einzigartigen, äusserst weitgehenden Haftungsbestimmungen für Auslandsaktivitäten von Schweizer Unternehmen, die international anerkannte Menschenrechte und internationale Umweltstandards verletzt haben. Die damit vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten beziehen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette und damit auf alle vom Unternehmen in irgendeiner Form «kontrollierten» Unternehmen (Lieferanten).

Im Kern fordert die Initiative eine extreme automatische Haftung ohne Verschulden für alle Auslandstätigkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Weitere Vorschläge der Initiative, darunter ein zwingendes Primat von Schweizer Recht, sind sehr weitgehend und missachten fundamentale Grundsätze des Gesellschafts-, des Haftungs- und des internationalen Privatrechts.

Angebliches Ziel der Initianten ist die «Prävention» (Schadensverhinderung), doch ihr Ansatz fokussiert auf «Wiedergutmachung» (Schadenskompensation). Es geht letzlich nicht um Sorgfaltspflichten, sondern um Haftungsfragen. Von dieser Haftung sind auch die KMU nicht ausgenommen. 

Unsere Position

Selbstverständlich teilt die Wirtschaft das Grundanliegen der Initiative, den Menschenrechts- und Umweltschutz weltweit zu verbessern. Diametral entgegengesetzt sind jedoch unsere Ansichten, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Die von der Initiative vorgeschlagenen extremen Haftungsbestim­mungen und die Einführung neuer Gerichtsstände sind nicht zielführend. Dieser Ansatz führt zu einer schwerfälligen Bürokratie und hat zudem zur Folge, dass Rechtswege beschritten werden müssen, die oft Jahre dauern, kostspielig sind und deren Ausgang ungewiss bleibt. Firmen müssten zudem aus Gründen der Compliance (Risikobeurteilung) ihre erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Zulieferern überdenken. Damit ist das moderne Stakeholder-Management infrage gestellt.

Die detaillierte Auslegeordnung finden Sie im Dossierpolitik «Lösungen statt Gerichtsprozesse». Eine kompakte Zusammenfassung in der Medienmitteilung