Mann sitzt vor Computer

Wirtschaft unterstützt Bundesgesetz zum elektronischen Patientendossier

Obwohl die Informations- und Kommunikationstechnologie in vielen Lebensbereichen zur Selbstverständlichkeit geworden ist, hat sie sich im Gesundheitswesen (E-Health) nicht befriedigend durchgesetzt. In seinem Gesetzesvorentwurf wählt der Bund einen pragmatischen Ansatz, um die Nutzung von E-Health zu verbessern: Er beschränkt sich auf das ePatientendossier. Trotzdem kann die Vorlage mithelfen, die elektronische Kommunikation zu verbessern. economiesuisse begrüsst deshalb das neue Bundesgesetz.

​Die Rolle des Patienten im Gesundheitswesen muss gestärkt werden. Diesem Anliegen der Wirtschaft wird in der Vorlage zum ePatientendossier teilweise Rechnung getragen: Dem Patienten wird der Zugriff auf sein elektronisches Dossier gewährt. Dadurch kann er seine elektronischen Daten aktiv verwalten und ist entsprechend auch besser informiert. Mit der Informationstransparenz steigen auch die Gesundheitskompetenz sowie die Kompetenz, sich im Gesundheitswesen zurechtzufinden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr gelebter Eigenverantwortung. Aus diesem Grund sollte die Gesundheitskompetenz explizit im Geltungsbereich des Gesetzes erwähnt werden.

Korrekte Finanzierung nötig
Finanzpolitisch braucht der Gesetzesentwurf aber eine Anpassung: Aus Sicht der Wirtschaft ist es zwingend, dass die vorgesehene Gebührenfinanzierung ersatzlos gestrichen wird. Die Aufgaben sollen über die ordentlichen Budgets von Bund und Kantonen finanziert werden. Damit vermeidet man die Umgehung der Schuldenbremse.

Das ePatientendossier entfaltet seinen Nutzen für die gesamte Grundversicherung. Dementsprechend muss die Finanzierung global erfolgen. Eine Gebührenfinanzierung ist nur sinnvoll, wenn man den Nutzen spezifischen Akteuren zuordnen kann. Eine Gebührenfinanzierung über die Grundversicherungsprämien lehnt economiesuisse deshalb ab.

Netzwerkeffekte nutzen
Der Bundesrat möchte im Rahmen der Spitallisten die stationären Leistungserbringer verpflichten, ein ePatientendossier zu führen. Diese Einschränkung der Freiwilligkeit zielt darauf ab, von Anfang an eine kritische Masse von Nutzerinnen und Nutzern zu erreichen. Leider wird in diesem Ansatz der ambulante Teil der Versorgung nicht berücksichtigt.

Integrierte Versorgungsnetze sollten aus Sicht der Wirtschaft das elektronische Dossier ebenfalls flächendeckend nutzen. Erstens können integrierte Versorgungsnetze nur dann gut funktionieren, wenn der Informationstransfer zwischen den beteiligten Leistungserbringern gewährleistet ist. Zweitens kann dadurch bei der jüngeren Bevölkerung eine kritische Masse erreicht werden. Je grösser die Nutzerzahl ist, desto stärker macht sich der Netzwerkeffekt bemerkbar. Während stationäre Behandlungen eher von älteren Personen beansprucht werden, sind jüngere Personen besonders häufig den Versorgungsnetzen angeschlossen.

Weitere Informationen:
VNL ePatientendossier