Warum ist die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative so gefährlich?
Die Initianten verharmlosen die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative in mehreren Punkten: Die vorgesehenen Haftungsbestimmungen werden kleingeredet, die Betroffenheit der KMU ausgeblendet sowie die weitreichenden rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Folgen ignoriert. Dabei ist klar, dass die Volksinitiative einen nationalen Alleingang darstellt, den Wirtschaftsstandort schwächt und grosse Rechtsunsicherheiten schafft.
Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative ist besonders gefährlich, weil ihre Forderungen von den Initianten verharmlost werden und weil die Namensgebung vorgaukelt, dass sie allein Konzerne betrifft. Weitgehend ausgeblendet werden auch die rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Probleme, die die Volksinitiative mit sich bringt.
Haftungsbestimmungen kleingeredet
Die Haftungsfolgen der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative werden durch die Initianten systematisch verharmlost. Betont wird vorab die Einführung einer Sorgfaltsprüfungspflicht. Ausgeblendet bleiben die weltweit einzigartigen Haftungsbestimmungen und die Einführung der Beweislastumkehr, die letztlich zu einer automatischen Haftung ohne Verschulden führen. Schliesslich geben die Initianten vor, nur einen internationalen Trend aufzunehmen. Dabei gehen ihre Forderungen weit über alles hinaus, was derzeit international gilt, respektive aktuell in mit der Schweiz vergleichbaren Standorten diskutiert wird.
Irreführend ist auch die Namensgebung der Initiative: Mit dem bewussten Etikettenschwindel versuchen die Initianten vorzugeben, dass die Initiative einzig die Konzerne trifft. Das ist falsch, denn auch die KMU sind explizit nicht von der Haftung ausgeschlossen. Weiter darf nicht vergessen werden, dass alle Schweizer Unternehmen (auch die nur in der Schweiz operierenden KMU) von der Initiative direkt betroffen wären.
Verschwiegene Fallstricke
Insgesamt führt die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative zu weitreichenden rechtlichen, politischen, aber auch wirtschaftlichen Problemen. Es drohen eine grosse Rechtsunsicherheit und ein nationaler Alleingang, der den Wirtschaftsstandort schwächt.
Rechtlich brisant ist die Initiative, weil sie massive Eingriffe in das heutige Rechtssystem nach sich zieht und fundamentale Grundsätze des Gesellschafts-, des Haftungs- und des internationalen Privatrechts missachtet. Sie geht juristisch weit über alles hinaus, was heute in vergleichbaren Rechtsräumen diskutiert wird. Weitere Informationen dazu im Dossierpolitik unter «Unüberbrückbare juristische Unzulänglichkeiten».
Politisch heikel ist die Initiative, weil sie zu einem Rechtsimperialismus führt, der eigentlich zuständige Staaten und Behörden deklassiert und übergeht. Sie führt zu einem Vorrang von Schweizer Recht, stellt unerfüllbare Erwartungen an die internationale Rechtshilfe und ist letztlich ein schwerwiegender Eingriff in die Souveränität anderer Länder. Weitere Informationen dazu im Dossierpolitik «Rechtsimperialismus und Eingriff in die Souveränität anderer Länder».
Wirtschaftlich gefährlich ist die Initiative, weil sie die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt und die Schweiz als Konzernstandort infrage stellt. Wenn die Initiative angenommen würde, könnten Unternehmen sie relativ einfach umgehen, indem sie die Geschäftstätigkeit ins Ausland verlagern würden.