Reform der Verrechnungssteuer stützt Volkswirtschaft
economiesuisse begrüsst den Entscheid des Bundesrats, trotz ausserordentlicher Lage mit der wichtigen Reform der Verrechnungssteuer voranzuschreiten und eine Vernehmlassung zu eröffnen. Gezielte steuerpolitische Massnahmen können die konjunkturelle Erholung im Nachgang der Krise massgeblich unterstützen und die Unternehmen für die Zukunft stärken. Wichtig ist deshalb jetzt eine konsequente Ausrichtung der Steuerpolitik auf den Wirtschaftsstandort.
Notwendige Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ziehen die Wirtschaft schwer in Mitleidenschaft. Um die Stabilisierung der Konjunktur zu beschleunigen und die Widerstandskraft der Unternehmen für die Zukunft zu stärken, müssen unnötige Hindernisse gezielt beseitigt werden. Im Rahmen der Steuerpolitik stehen zwei langjährige standortpolitische Pendenzen im Fokus: die Reform der Verrechnungssteuer und der Abbau der Stempelabgaben.
Die Reform lohnt sich volkswirtschaftlich und finanziell
Beide Themen werden seit Jahren vertieft diskutiert. Die technischen Vorarbeiten wurden geleistet, sodass Reformen zeitnah umgesetzt werden können. Bekannt ist zudem, dass entsprechende Massnahmen signifikantes volkswirtschaftliches Potenzial entfalten würden. Eine Studie von BAK Economics im Auftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom Juni 2019 kommt zum Schluss, dass entsprechende Reformen das Schweizer Bruttoinlandprodukt selbst bei zurückhaltenden Annahmen im Zeitfenster von zehn Jahren um rund 1,4 Prozent erhöhen würden. Der Einsatz knapper staatlicher Mittel für diese Vorhaben lohnt sich also.
Schweizer Anleihen sind heute unattraktiv
Der heutige Verrechnungssteuer-Zinsabzug von 35 Prozent wirkt bei Obligationen problematisch. Für ausländische Investoren ist die Rückforderung nur begrenzt möglich. Schweizer Anleihen sind damit unattraktiv. Hiesige Unternehmen weichen für die Finanzierung regelmässig ins Ausland aus. Der Schweizer Kapitalmarkt ist als Folge unterentwickelt. Viel Potenzial liegt brach – und das seit Jahren. Dieses unnötige Hindernis für die Unternehmensfinanzierung muss nun dringend behoben werden.
economiesuisse begrüsst deshalb eine Reform und wird den Vorentwurf vertieft prüfen. Ein Vorbehalt besteht betreffend dem Eckwertebeschluss des Bundesrats, dass Banken auch bei ausländischen Fonds, selbst wenn diese ihre Erträge gar nicht ausschütten, einen Zinsabzug vornehmen müssen. Klar ist, dass für die Banken in solchen Spezialfällen praktikable Lösungen notwendig sind.