Pestizidverbot schwächt Handelsnation Schweiz
In Kürze stimmt die Schweiz über die Pestizidverbots-Initiative ab. Bei Annahme der Initiative dürften in der Schweiz keine Lebensmittel mehr in den Verkauf gelangen, die im Ausland unter Einsatz von synthetischen Pestiziden hergestellt worden sind. Dieses gewerbliche Importverbot führt zu einem enormen bürokratischen Aufwand und steht eindeutig im Widerspruch zu internationalen Verpflichtungen der Schweiz.
Am 13. Juni kommt die Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» (Pestizidverbots-Initiative) zur Abstimmung. Ihre Forderungen sind einschneidend: Sie will den Pestizideinsatz in der Agrarproduktion, der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie in der Boden- und Landschaftspflege komplett verbieten. Zudem soll auch der gewerbliche Import von Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, untersagt werden.
Grosser bürokratischer Aufwand unvermeidbar
Ein solches Verbot hätte schwerwiegende praktische Folgen: Nach Annahme der Initiative müsste die Schweiz sicherstellen, dass sämtliche importierten Lebensmittel den neuen Standards entsprechen. Die Herstellung dieser Rohstoffe und Produkte müsste entsprechend gekennzeichnet, deklariert, kontrolliert und bei der Einfuhr durch Schweizer Zollbeamte detailliert geprüft werden. Nur schon diese zusätzlichen Kontrollen führen zu einem administrativen Mehraufwand für Schweizer Unternehmen und erfordern eine massive Aufstockung des Bundespersonals. Die Zollbehörden können sich dabei nicht auf eine reine Dokumentenkontrolle beschränken. Soll die Initiative keine Schlupflöcher bieten und die regionale Produktion nicht benachteiligen, müssten Schweizer Beamte im Ausland überprüfen, ob die deklarierten Produktionsstandards auch wirklich erfüllt werden. Der bürokratische Aufwand für eine konsequente Umsetzung der Initiative wäre gigantisch. Dies würde die Kosten in die Höhe treiben – letztlich zulasten der Konsumentenpreise.
Nicht mit internationalen Verpflichtungen vereinbar
Hinzu kommen die handelsrechtlichen Konsequenzen des pauschalen Importverbots. Die von der Initiative gestellten Anforderungen an die Produktionsmethoden haben keinen Einfluss auf die physischen Eigenschaften und Merkmale des Endprodukts. Gemäss gültigem WTO-Recht ist eine solche Diskriminierung auf Basis der Produktionsmethode gar nicht erlaubt. Entsprechend ist mit Rechtsverfahren gegen die Schweiz zu rechnen. Doch damit nicht genug: Der Bundesrat unterstreicht in seiner Botschaft, dass die Pestizidverbots-Initiative zudem das Agrarabkommen mit der EU von 1999 (Teil der bilateralen Verträge), das Freihandelsabkommen mit der EU von 1972 und weitere Freihandelsabkommen der Schweiz verletzt.
Retorsionsmassnahmen von Handelspartnern denkbar
Mit der Initiative würde die Schweiz ihren ausländischen Partnern vorschreiben, wie sie ihre Lebensmittel produzieren müssen, um sie hier verkaufen zu dürfen. Andere Länder dürften dies als anmassend empfinden und den Spiess möglicherweise umdrehen: mit zusätzlichen Hürden für Schweizer Exporte. Das Schadenspotenzial auf politischer und wirtschaftlicher Ebene ist daher beträchtlich.
Weitere Informationen zu den schädlichen Auswirkungen der extremen Agrarinitiativen finden Sie in unserem dossierpolitik.