Moderne Datenanalyse als Hilfsmittel bei der Pandemiebekämpfung
Die aktuelle Pandemiebekämpfung erfolgt in zahlreichen Bereichen. Ein grosses Problem ist, dass das Virus weitergegeben werden kann, ohne dass damit infizierte Personen die eigene Erkrankung überhaupt bemerken. Zur Eindämmung der Infektionswege bietet sich daher nebst anderen Mitteln die Analyse von Mobiledaten an – datenschutzrechtliche Probleme können mit der richtigen technischen Grundlage gelöst werden. In der Schweiz dürfte die erste vom Bund unterstützte Applikation Mitte Mai einsatzbereit sein. In der Zwischenzeit wurden Motionen eingereicht, mit denen sich das Parlament im Rahmen der Sondersession auseinandergesetzt hat.
Der aktuelle Lockdown ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass jeder ein potenzieller Verbreiter des Virus und gleichzeitig ein potenzielles Opfer einer Ansteckung ist. Das Ziel der Massnahmen ist daher bislang, dass durch die Regeln zum Social Distancing die Infektionsketten durch mehr Abstand zwischen den Menschen frühzeitig unterbrochen werden können.
Daten können helfen, die Pandemie zu bekämpfen
Die «Nebenwirkung» des Lockdown sind hohe volkswirtschaftliche Kosten. Die derzeitigen Massnahmen sind zwar wirksam, aber nicht besonders «smart». Die moderne Technologie ermöglicht effizientere und dadurch gesamthaft besser abgestimmte Massnahmen. Die Möglichkeiten sind dabei vielfältig: Zur Eindämmung der Verbreitung des Virus wäre es von grossem Nutzen, die persönlichen Kontakte eines Erkrankten gezielt zurückverfolgen zu können. So könnten die Kontakte eines (symptomlosen) Erkrankten gewarnt werden und sie können ihr Verhalten entsprechend anpassen. Auch liessen sich Visualisierungen darüber erstellen, ob die Regeln des Social Distancing eingehalten werden und theoretisch auch über den ungefähren Aufenthaltsort eines Erkrankten. Auf der ganzen Welt überlegen sich Staaten und Unternehmen, wie die Daten von Smartphones hierbei genutzt werden können. Dabei gibt es unterschiedliche Ansätze, mit und ohne Personenbezug, abhängig vom Datenschutz respektive persönlichkeitsrechtlichen Verständnis eines Landes. Eine Schweizer Lösung dürfte nun in etwa drei Wochen einsatzbereit sein. Sie wird vom Bund in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und technischen Institutionen in der Schweiz erarbeitet. Die Applikation beruht dabei auf Freiwilligkeit und einem dezentralen System, auf dem anonymisierte Daten gespeichert werden. Die beiden staatspolitischen Kommissionen haben nun Motionen eingereicht, die unabhängig von der bereits angedachten Freiwilligkeit und dezentralen Speicherung eine zusätzliche gesetzliche Grundlage fordern. Da diese nach einhelliger Meinung des Bundesrats und auch von Datenschutzexperten bereits hinreichend gegeben ist, bleibt zu hoffen, dass die zeitnahe Einführung der App dadurch nicht verhindert wird. Der Bundesrat hatte die Motionen denn auch zur Ablehnung empfohlen. Ständerat und Nationalrat haben sie angenommen.
economiesuisse beantwortet die drängendsten Fragen
Daten können dabei ganz unterschiedlich analysiert, erhoben und verwendet werden. Einerseits gibt es Daten, welche durch die Nutzung der Mobilfunknetze generiert werden und eine aggregierte Beurteilung zur Einhaltung von Massnahmen erlauben. Andererseits gibt es speziell entwickelte Apps, die auf den Endgeräten der Nutzer installiert sind und eine Einschätzung der persönlichen Betroffenheit ermöglichen. Letztlich gibt es aber auch Anwendungsformen, die in einzelnen asiatischen Ländern bereits genutzt werden, die aufgrund der weitgehenden und massiven Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht in der Schweiz oder in Europa nicht zur Diskussion stehen. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Fragen und Antworten.