Frau schaut auf Monitor

Mo­der­ne Da­ten­ana­ly­se als Hilfs­mit­tel bei der Pan­de­mie­be­kämp­fung

Die ak­tu­el­le Pan­de­mie­be­kämp­fung er­folgt in zahl­rei­chen Be­rei­chen. Ein gros­ses Pro­blem ist, dass das Virus wei­ter­ge­ge­ben wer­den kann, ohne dass damit in­fi­zier­te Per­so­nen die ei­ge­ne Er­kran­kung über­haupt be­mer­ken. Zur Ein­däm­mung der In­fek­ti­ons­we­ge bie­tet sich daher nebst an­de­ren Mit­teln die Ana­ly­se von Mo­bi­le­da­ten an – da­ten­schutz­recht­li­che Pro­ble­me kön­nen mit der rich­ti­gen tech­ni­schen Grund­la­ge ge­löst wer­den. In der Schweiz dürf­te die erste vom Bund un­ter­stütz­te Ap­pli­ka­ti­on Mitte Mai ein­satz­be­reit sein. In der Zwi­schen­zeit wur­den Mo­tio­nen ein­ge­reicht, mit denen sich das Par­la­ment im Rah­men der Son­der­ses­si­on aus­ein­an­der­ge­setzt hat. 

Der ak­tu­el­le Lock­down ist nicht zu­letzt dar­auf zu­rück­zu­füh­ren, dass jeder ein po­ten­zi­el­ler Ver­brei­ter des Virus und gleich­zei­tig ein po­ten­zi­el­les Opfer einer An­ste­ckung ist. Das Ziel der Mass­nah­men ist daher bis­lang, dass durch die Re­geln zum So­ci­al Dis­tan­cing die In­fek­ti­ons­ket­ten durch mehr Ab­stand zwi­schen den Men­schen früh­zei­tig un­ter­bro­chen wer­den kön­nen.

Daten kön­nen hel­fen, die Pan­de­mie zu be­kämp­fen

Die «Ne­ben­wir­kung» des Lock­down sind hohe volks­wirt­schaft­li­che Kos­ten. Die der­zei­ti­gen Mass­nah­men sind zwar wirk­sam, aber nicht be­son­ders «smart». Die mo­der­ne Tech­no­lo­gie er­mög­licht ef­fi­zi­en­te­re und da­durch ge­samt­haft bes­ser ab­ge­stimm­te Mass­nah­men. Die Mög­lich­kei­ten sind dabei viel­fäl­tig: Zur Ein­däm­mung der Ver­brei­tung des Virus wäre es von gros­sem Nut­zen, die per­sön­li­chen Kon­tak­te eines Er­krank­ten ge­zielt zu­rück­ver­fol­gen zu kön­nen. So könn­ten die Kon­tak­te eines (sym­ptom­lo­sen) Er­krank­ten ge­warnt wer­den und sie kön­nen ihr Ver­hal­ten ent­spre­chend an­pas­sen. Auch lies­sen sich Vi­sua­li­sie­run­gen dar­über er­stel­len, ob die Re­geln des So­ci­al Dis­tan­cing ein­ge­hal­ten wer­den und theo­re­tisch auch über den un­ge­fäh­ren Auf­ent­halts­ort eines Er­krank­ten. Auf der gan­zen Welt über­le­gen sich Staa­ten und Un­ter­neh­men, wie die Daten von Smart­pho­nes hier­bei ge­nutzt wer­den kön­nen. Dabei gibt es un­ter­schied­li­che An­sät­ze, mit und ohne Per­so­nen­be­zug, ab­hän­gig vom Da­ten­schutz re­spek­ti­ve per­sön­lich­keits­recht­li­chen Ver­ständ­nis eines Lan­des. Eine Schwei­zer Lö­sung dürf­te nun in etwa drei Wo­chen ein­satz­be­reit sein. Sie wird vom Bund in Zu­sam­men­ar­beit mit wis­sen­schaft­li­chen und tech­ni­schen In­sti­tu­tio­nen in der Schweiz er­ar­bei­tet. Die Ap­pli­ka­ti­on be­ruht dabei auf Frei­wil­lig­keit und einem de­zen­tra­len Sys­tem, auf dem an­ony­mi­sier­te Daten ge­spei­chert wer­den. Die bei­den staats­po­li­ti­schen Kom­mis­sio­nen haben nun Mo­tio­nen ein­ge­reicht, die un­ab­hän­gig von der be­reits an­ge­dach­ten Frei­wil­lig­keit und de­zen­tra­len Spei­che­rung eine zu­sätz­li­che ge­setz­li­che Grund­la­ge for­dern. Da diese nach ein­hel­li­ger Mei­nung des Bun­des­rats und auch von Da­ten­schutz­ex­per­ten be­reits hin­rei­chend ge­ge­ben ist, bleibt zu hof­fen, dass die zeit­na­he Ein­füh­rung der App da­durch nicht ver­hin­dert wird. Der Bun­des­rat hatte die Mo­tio­nen denn auch zur Ab­leh­nung emp­foh­len. Stän­de­rat und Na­tio­nal­rat haben sie an­ge­nom­men.

eco­no­mie­su­is­se be­ant­wor­tet die drän­gends­ten Fra­gen

Daten kön­nen dabei ganz un­ter­schied­lich ana­ly­siert, er­ho­ben und ver­wen­det wer­den. Ei­ner­seits gibt es Daten, wel­che durch die Nut­zung der Mo­bil­funk­net­ze ge­ne­riert wer­den und eine ag­gre­gier­te Be­ur­tei­lung zur Ein­hal­tung von Mass­nah­men er­lau­ben. An­de­rer­seits gibt es spe­zi­ell ent­wi­ckel­te Apps, die auf den End­ge­rä­ten der Nut­zer in­stal­liert sind und eine Ein­schät­zung der per­sön­li­chen Be­trof­fen­heit er­mög­li­chen. Letzt­lich gibt es aber auch An­wen­dungs­for­men, die in ein­zel­nen asia­ti­schen Län­dern be­reits ge­nutzt wer­den, die auf­grund der weit­ge­hen­den und mas­si­ven Ein­grif­fe in das Per­sön­lich­keits­recht in der Schweiz oder in Eu­ro­pa nicht zur Dis­kus­si­on ste­hen. Unter dem nach­fol­gen­den Link fin­den Sie eine Über­sicht zu den wich­tigs­ten Fra­gen und Ant­wor­ten.