Une personne tient un cadre avec une image: deux pièces de puzzle emboîtées; l'une représentant l'UE l'autre la Suisse

Mit diesen fünf Fakten punkten Sie beim Rahmenabkommen

In der Europadebatte kann vermeintlich jeder mitdiskutieren. Dabei kennen aber nur wenige die aktuellen Fakten. Weil viele nur spekulieren, entstand eine regelrechte Geisterdebatte. Mit diesen Antworten auf fünf häufige Fragen machen Sie in der nächsten Debatte Eindruck.

1. Betrifft mich das Rahmenabkommen überhaupt?

Ein Rahmenabkommen betrifft uns alle, denn es geht um die künftige Ausgestaltung des bilateralen Wegs der Schweiz mit der EU. Mit einer institutionellen Regelung können bestehende Abkommen einfacher nachgeführt, Konflikte schneller gelöst und neue Abkommen ermöglicht werden. Da rund 55 Prozent unserer Exporte in den europäischen Binnenmarkt gehen, bleiben Verbesserungen beim Zugang zu unserem wichtigsten Markt zentral für unsere wirtschaftliche Entwicklung.

2. Warum ist plötzlich von einem «Marktzugangsabkommen» die Rede?

Beim Rahmenabkommen geht es laut Bundesrat nur um die fünf bestehenden Abkommen Personenfreizügigkeit, Land- und Luftverkehr, Agrargüter und die technischen Handelshemmnisse. Da diese den beidseitigen Marktzugang betreffen, spricht man nun von einem «Marktzugangsabkommen». Ein Grossteil der rund 120 bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU sind nicht Gegenstand.

3. Wie soll ich ein Schiedsverfahren beurteilen?

Im Zentrum der Verhandlungen steht ein Schiedsgericht nach internationalem Recht. Dieses paritätisch zusammengesetzte Gremium ist für Streitfragen zu den bilateralen Abkommen Schweiz-EU zuständig. Für Rechtsfragen innerhalb des europäischen Binnenmarktes hingegen wird wie bis anhin der Europäische Gerichtshof (EUGH) zuständig sein. Die Schweiz kennt seit Jahrzehnten internationale Schiedsgerichte – beispielsweise bei der Welthandelsorganisation WTO oder bei Investitionsschutzabkommen – und hat damit gute Erfahrungen gemacht. Da sich die Schweiz an ihre internationalen Verpflichtungen hält, geht es um die rechtliche Durchsetzung der Verträge gegenüber den Vertragspartnern.

4. Warum spricht niemand über weitere Punkte, die viel wichtiger sind?

Ein zentraler Punkt ist zum Beispiel die Frage, ob die künftige institutionelle Regelung die Anerkennung gleichwertiger Schweizer Normen vereinfacht. Das wäre eine Verbesserung gegenüber heute. Zweitens ist genau zu prüfen, ob die Schweiz durch das beabsichtigte Schiedsverfahren ihre Wirtschaftsinteressen gegenüber einzelnen EU-Mitgliedstaaten rechtlich durchsetzen kann. Das würde die Schweiz im Vergleich zu heute eindeutig stärken. Drittens muss auch klar sein, wo die Schweiz bei den fünf genannten Abkommen auch künftig keine EU-Regeln übernehmen wird. Hier gibt es heute Ausnahmen.

5. Warum sagt die Wirtschaft so wenig zum Thema?

Weil bis vor Kurzem kaum Fakten über die laufenden Verhandlungen offiziell bekannt waren. Das liess – verständlicherweise – die Spekulationen derart ins Kraut schiessen, dass in den letzten drei Jahren eine eigentliche Geisterdiskussion entstand. Bei Fragen zur Haltung der Wirtschaft können Sie sich aber jederzeit an uns wenden.