Frau an Kiosk

Ja zum Strom­ge­setz

Die Schweiz will bis 2050 kli­ma­neu­tral sein und muss die Strom­pro­duk­ti­on ver­dop­peln. Denn Strom brau­chen wir über­all und je­der­zeit – ohne Strom steht die Schweiz still. Die Ver­sor­gungs­si­cher­heit hat aus die­sem Grund obers­te Prio­ri­tät. Die En­er­gie­kri­se hat uns ge­zeigt, wie schwer­wie­gend und teuer die Fol­gen für un­se­ren All­tag und un­se­re Un­ter­neh­men wären, wenn nicht genug Strom zur Ver­fü­gung steht. Das Strom­ge­setz ist ein ers­ter wich­ti­ger Schritt in diese Rich­tung – daher sagt die Wirt­schaft JA am 9. Juni. Gleich­zei­tig sind aber auch län­ge­re Lauf­zei­ten der be­ste­hen­den KKW ent­schei­dend. Und auch der nächs­te Schritt: Die Auf­he­bung des Kern­kraft­ver­bots.

Die Her­aus­for­de­rung einer si­che­ren, sau­be­ren und güns­ti­gen Strom­ver­sor­gung für Un­ter­neh­men und Be­völ­ke­rung ist rie­sig. Unser Land lebt bei der Strom­er­zeu­gung seit Ende der Acht­zi­ger­jah­re mehr oder we­ni­ger von der Sub­stanz. Die Elek­tri­fi­zie­rung der Mo­bi­li­tät und des Ge­bäu­de­be­reichs füh­ren in den nächs­ten Jah­ren zu einer er­höh­ten Nach­fra­ge. Um die Schweiz kli­ma­neu­tral mit Strom zu ver­sor­gen und gleich­zei­tig den Mehr­be­darf in der Mo­bi­li­tät und bei den Ge­bäu­den de­cken zu kön­nen, müs­sen wir die Strom­pro­duk­ti­on ver­dop­peln. Bis­her ist die Schweiz zwar Netto-Ex­por­teu­rin von Strom, in den Win­ter­mo­na­ten im­por­tiert sie aber gros­se Men­gen aus den Nach­bar­län­dern. Der rus­si­sche An­griff auf die Ukrai­ne hat diese struk­tu­rel­le Win­ter­pro­ble­ma­tik im letz­ten Jahr mas­siv ver­schärft und zum Auf­bau teu­rer Re­ser­veka­pa­zi­tä­ten ge­führt. Ab 2025 wird die EU zudem Strom für sich selbst re­ser­vie­ren, was die Lage für die Schweiz zu­sätz­lich er­schwert.

Die Wirt­schaft sagt JA zum Strom­ge­setz

Um die­sen Her­aus­for­de­run­gen zu be­geg­nen, hat das Par­la­ment im Sep­tem­ber 2023 das Bun­des­ge­setz für eine si­che­re Strom­ver­sor­gung mit er­neu­er­ba­ren En­er­gi­en, kurz Strom­ge­setz, ver­ab­schie­det. Es ist ein breit ab­ge­stütz­ter Kom­pro­miss. Das Ge­setz gibt vor, wie viel er­neu­er­ba­re En­er­gie aus­ge­baut wer­den soll, wie das mach­bar ist, wo En­er­gie­pro­duk­ti­ons­an­la­gen ge­baut wer­den dür­fen, und wo nicht. Und es för­dert die En­er­gie­ef­fi­zi­enz. Das Strom­ge­setz gibt uns damit die rich­ti­gen In­stru­men­te in die Hand, um un­se­re Strom­ver­sor­gung zu si­chern und die Kli­ma­zie­le zu er­rei­chen – darum sagt die Wirt­schaft JA zum Strom­ge­setz.

 

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Not­wen­dig, aber nicht hin­rei­chend – Kern­kraft ist kein Ge­gen­satz zu den Er­neu­er­ba­ren

Eine ETH-Stu­die im Auf­trag von eco­no­mie­su­is­se hat im Herbst 2023 aber auch ge­zeigt, dass der Man­tel­erlass not­wen­dig ist, um die Ver­sor­gungs­si­cher­heit zu ge­währ­leis­ten, dass er aber al­lei­ne nicht aus­reicht. Lange Lauf­zei­ten der be­ste­hen­den KKW sind ent­schei­dend, damit die Strom­ver­sor­gung lang­fris­tig nicht nur sau­ber, son­dern auch si­cher und güns­tig ist. Zu­künf­tig drän­gen sich auch neue KKW oder an­de­re Gross­an­la­gen auf, be­son­ders für den Win­ter. Kern­kraft ist kein Ge­gen­satz zu den Er­neu­er­ba­ren, viel­mehr sol­len sich alle kli­ma­neu­tra­len Er­zeu­gungs­ar­ten er­gän­zen, um un­se­re Ver­sor­gungs­si­cher­heit zu stär­ken.