IV-Revision: Sparwille des Bundesrats lässt nach

Der Bundesrat krebst bei der Entschuldung der IV-Revision zurück: Von den ursprünglich für das zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision vorgesehenen Einsparungen von 800 Millionen Franken will er nun nicht einmal mehr die Hälfte umsetzen. Auch bei der Ausdehnung der Schuldenbremse auf die IV ist der Bundesrat nicht konsequent genug. Damit ist es fraglich, ob die Politik das dem Stimmvolk gemachte Versprechen zur zeitlichen Befristung der Mehrwertsteuererhöhung einhält. Für die Wirtschaft wäre eine Weiterführung der Zusatzfinanzierung nicht akzeptabel.
Bei der Volksabstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung versprach der Bundesrat, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 8,0 Prozent bis 2018 befristet sei. Bis dann würden die nötigen Massnahmen zur ausgabenseitigen Entschuldung der IV umgesetzt. Unter dieser Bedingung stimmte auch die Wirtschaft der befristeten Mehrwertsteuererhöhung zu. Mit der heute durch den Bundesrat veröffentlichten Botschaft ist es fraglich, ob dieses Versprechen eingehalten werden kann.

In der Vernehmlassungsvorlage schlug der Bundesrat noch Einsparungen von 800 Millionen Franken pro Jahr vor. Dieser Betrag ist nun gemäss Botschaft auf 325 Millionen Franken geschmolzen. So will der Bundesrat alleine beim vorgeschlagenen stufenlosen Rentensystem rund 210 Millionen Franken weniger einsparen als vorgesehen. Die Einsparungen bei den Elternrenten sollen rund 60 Millionen Franken tiefer ausfallen. Dabei verweist der Bundesrat auf die aktuellsten Bevölkerungsszenarien und die erwartete Reduktion der Anzahl Kinder.

Der Bundesrat macht zwar geltend, dass eine Entschuldung der IV bei der AHV bis 2025 auch mit der heute vorgestellten Vorlage möglich sei. Die zur Begründung herbeigezogenen besseren Prognosen müssen aber mit Vorsicht genossen werden, zumal IV-Prognosen auch in der Vergangenheit sich auch schon als zu optimistisch herausgestellt haben. Das Parlament muss deshalb den Weg zurück zu einer konsequenten IV-Revision finden. An den ursprünglich vorgeschlagenen Einsparungen ist festzuhalten. Eine Fortsetzung der Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuererhöhung nach 2017 darf nicht zur Debatte stehen.

Auch der vom Bundesrat vorgeschlagene Interventionsmechanismus (Schuldenbremse) enttäuscht. Bei den Sofortmassnahmen, die bei Unterschreiten von gewissen Schwellenwerten ausgelöst werden, sieht die Botschaft neben ausgabenseitigen Massnahmen auch automatische Beitragssatzerhöhungen vor. Dies ist klar abzulehnen. economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerbeverband haben im Vernehmlassungsverfahren einen ausgearbeiteten Vorschlag für einen Interventionsmechanismus mit Sofortmassnahmen vorgeschlagen, die sich an den vorhandenen Mitteln orientieren, aber ein Übersteuern verhindern. Nach Auslösen dieser Sofortmassnahmen muss der Gesetzgeber innert kurzer Frist eine Vorlage zur nachhaltigen Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts ausarbeiten. Erst in jener Vorlage sollen dann auch Beitragserhöhungen möglich sein, nicht aber schon vorher mit der automatisch greifenden Sofortmassnahme.

Für die Wirtschaft kommt eine Weiterführung der IV-Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuererhöhung nicht infrage. Die Politik muss sich an ihre Versprechungen halten. Weiter ist der Gedanke der bewährten Schuldenbremse auf die IV auszudehnen. Dazu ist ein Interventionsmechanismus mit Sofortmassnahmen nötig, die sich an den vorhandenen Mitteln orientieren.