Terrasse eines Restaurants

Gut be­grün­de­ter Öff­nungs­schritt und ver­bes­ser­te An­rei­ze für Co­ro­na-Mas­sen­tests in Un­ter­neh­men

Am kom­men­den Mon­tag dür­fen Re­stau­rant­ter­ras­sen, Kinos und Sport­ein­rich­tun­gen wie­der öff­nen. Aus­ser­dem hat der Bun­des­rat be­schlos­sen, Ver­an­stal­tun­gen und den Prä­senz­un­ter­richt an Hoch­schu­len in be­grenz­tem Um­fang zu­zu­las­sen. eco­no­mie­su­is­se un­ter­stützt diese Ent­schei­de. Eben­so wich­tig ist für den Wirt­schafts­dach­ver­band, dass mit einer Ent­schär­fung der Qua­ran­tä­ne­re­geln in Un­ter­neh­men eine wich­ti­ge Hürde für die Teil­nah­me an Mas­sen­tests be­sei­tigt wird.

Die stren­gen Qua­ran­tä­ne­re­ge­lun­gen sind bis heute für viele Un­ter­neh­men ein Grund, auf re­gel­mäs­si­ge Mas­sen­tests in ihrer Be­leg­schaft zu ver­zich­ten. Die­sen ne­ga­ti­ven An­reiz hat der Bun­des­rat heute be­sei­tigt. Neu muss sich nur noch die po­si­tiv ge­tes­te­te Per­son in Qua­ran­tä­ne be­ge­ben, wäh­rend die Men­schen in ihrem Um­feld unter Ein­hal­tung der Schutz­mass­nah­men wei­ter­ar­bei­ten kön­nen, bis ein po­si­ti­ver PCR-Test vor­liegt. Aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se geht die­ser Ent­scheid in die rich­ti­ge Rich­tung. Trotz­dem sieht der Dach­ver­band noch Ver­bes­se­rungs­po­ten­zi­al. Eine zu­sätz­li­che Mo­ti­va­ti­on für die Un­ter­neh­men wäre, wenn jene, die zwei­mal pro Woche tes­ten, einen Test­aus­weis er­hiel­ten und den Mit­ar­bei­ten­den so mehr Frei­hei­ten zu­ge­ste­hen könn­ten.

Die vom Bun­des­rat kom­mu­ni­zier­ten Öff­nungs­schrit­te wer­den von der Wirt­schaft po­si­tiv auf­ge­nom­men. Die Auf­he­bung des Be­triebs­ver­bots für Ter­ras­sen- und Gar­ten­re­stau­rants war aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se über­fäl­lig. Dass zudem auch Kul­tur­in­sti­tu­tio­nen und Sport­zen­tren wie­der öff­nen dür­fen sowie Ver­an­stal­tun­gen mit bis zu 100 Per­so­nen durch­ge­führt wer­den kön­nen, ist ein zu­sätz­li­ches po­si­ti­ves Si­gnal. Die Schrit­te sind wohl­be­grün­det. Mit der zu­neh­men­den Durch­imp­fung der be­son­ders ge­fähr­de­ten Be­völ­ke­rungs­grup­pen, eta­blier­ten Schutz­kon­zep­ten und unter Ein­hal­tung der in­di­vi­du­el­len Hy­gie­ne­re­geln darf die Schweiz die­sen Schritt wagen. Wich­tig ist nun, dass die Testof­fen­si­ven in allen Kan­to­nen Fahrt auf­neh­men, damit bald wei­te­re Öff­nungs­schrit­te mög­lich wer­den.