GGG-An­for­de­run­gen: Der­zeit so un­ver­zicht­bar wie eine Au­to­prü­fung

Die Dis­kri­mi­nie­rungs­de­bat­te nimmt be­züg­lich Co­ro­na ab­stru­se Züge an. So soll es dis­kri­mi­nie­rend sein, wenn nur Ge­impf­te, Ge­ne­se­ne oder Ge­tes­te­te (GGG) an einem An­lass teil­neh­men dür­fen. Folgt man die­ser ver­que­ren Ar­gu­men­ta­ti­on, dann wäre es auch dis­kri­mi­nie­rend, dass man ohne Fahr­aus­weis kein Auto steu­ern darf. GGG-An­for­de­run­gen er­lau­ben es, rasch wie­der alle Tä­tig­kei­ten zu­zu­las­sen. Sie sind wäh­rend der Tran­si­ti­ons­pha­se vor­über­ge­hend nötig, um eine wei­te­re Welle zu ver­hin­dern.

Wenn nur Men­schen mit GGG-Nach­weis an einem An­lass teil­neh­men dür­fen, wür­den die an­de­ren Per­so­nen dis­kri­mi­niert. Der freie Zu­gang zu allem stel­le auch in Covid-Zei­ten ein Grund­recht dar. Wer davon aus­ge­schlos­sen würde, werde dis­kri­mi­niert… Diese Ar­gu­men­ta­ti­on ist so of­fen­sicht­lich falsch, dass sie sich mit einem ein­fa­chen Ver­gleich ent­lar­ven lässt:

Nie­man­dem käme es in den Sinn, dass die Au­to­fahr­prü­fung zu Dis­kri­mi­nie­rung führe. Of­fen­sicht­lich ist es für die Si­cher­heit im Stras­sen­ver­kehr nötig, dass alle Au­to­fah­rer die­sen Test be­ste­hen, bevor sie ihr Ve­hi­kel durch den Ver­kehr ma­nö­vrie­ren. Nur so kön­nen un­kal­ku­lier­ba­re Ri­si­ken für an­de­re Ver­kehrs­teil­neh­mer ver­mie­den wer­den. Wird nun dis­kri­mi­niert, wer nicht Au­to­fah­ren darf, weil er oder sie die Prü­fung nicht ab­le­gen kann oder will? Nein. Wer nicht be­le­gen kann, dass er auf der Stras­se für an­de­re keine Ge­fahr dar­stellt, hat hin­ter dem Lenk­rad nichts ver­lo­ren. Basta.

Bei der GGG-An­for­de­run­gen ver­hält es sich ganz ähn­lich. Ge­ra­de in In­nen­räu­men, die nicht per­fekt ge­lüf­tet wer­den kön­nen und in denen sich viele Men­schen auf­hal­ten, kann eine ein­zi­ge Per­son viele an­de­re an­ste­cken. Man könn­te nun ein­fach aus­schliess­lich Ge­impf­te und Ge­ne­se­ne ein­las­sen. Doch es gibt auch Men­schen, die sich aus ge­sund­heit­li­chen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen. Damit diese Per­so­nen nicht dis­kri­mi­niert wer­den, er­hal­ten sie die Al­ter­na­ti­ve, auch mit einem ne­ga­ti­ven Test­re­sul­tat Zu­tritt in den Club oder zum Kon­zert zu be­kom­men. GGG stel­len keine Ge­fahr für an­de­re Per­so­nen dar. Ganz im Ge­gen­satz zu Per­so­nen, die weder ge­impft, ge­ne­sen oder ge­tes­tet sind. Diese könn­ten zu­min­dest die Ge­tes­te­ten mit Covid an­ste­cken.

Kurz­um: Es gibt sehr gute ge­sund­heit­li­che Grün­de, dass man einen GGG-Nach­weis für ge­wis­se Orte vor­aus­setzt. Und hier muss die Dis­kus­si­on hin­füh­ren: Wel­che Tä­tig­kei­ten stel­len ef­fek­tiv eine Ge­fahr für die Aus­brei­tung der Pan­de­mie dar, und wie lange dür­fen die GGG-An­for­de­run­gen gel­ten? Dabei ist es zwin­gend, eine ri­si­ko­ba­sier­te Ent­schei­dung her­bei­zu­füh­ren. Das Ri­si­ko, sich mit Covid an­zu­ste­cken, hat zwei we­sent­li­che Di­men­sio­nen: Eine An­ste­ckung wird umso wahr­schein­li­cher, je höher die Zahl der An­ste­ckun­gen ist. Das Ri­si­ko sinkt hin­ge­gen, je mehr Per­so­nen in die­sem Land ge­impft sind.

Die bun­des­rät­li­che Stra­te­gie, in der Tran­si­ti­ons­pha­se auf GGG-An­for­de­run­gen zu set­zen, ist daher rich­tig. Ohne diese könn­te es zu einer wei­te­ren An­ste­ckungs­wel­le kom­men. Wird die Her­den­im­mu­ni­tät aber er­reicht, ist die Ge­fahr ge­bannt. Zum Glück muss diese nicht bei 100 Pro­zent lie­gen – be­reits bei einer Durch­imp­fung von 70 oder mehr Pro­zent der Be­völ­ke­rung kön­nen und müs­sen alle Covid-Ein­schrän­kun­gen auf­ge­ho­ben wer­den. Mit an­de­ren Wor­ten: Je schnel­ler die Durch­imp­fung der Schweiz vor­an­geht, desto schnel­ler kön­nen wir auf GGG-An­for­de­run­gen ver­zich­ten.

Üb­ri­gens hat eine GGG-An­for­de­rung für Rei­sen oder für den Ein­tritt in eine Dis­co­thek einen sehr po­si­ti­ven Be­glei­tef­fekt: Sie schafft einen An­reiz, sich imp­fen zu las­sen. Ge­ra­de Junge wür­den viel­leicht sonst noch lange zu­war­ten. Würde der Bund auf die GGG-An­for­de­rung ver­zich­ten, ist das Ziel der Her­den­im­mu­ni­tät viel schwie­ri­ger zu er­rei­chen und wir stün­den im nächs­ten Herbst wie­der vor der Si­tua­ti­on, dass der Staat wirt­schaft­li­che und per­sön­li­che Frei­hei­ten ein­schrän­ken muss. Das darf nicht sein. Zwin­gend ist daher, dass das Impf­zer­ti­fi­kat wirk­lich Ende Juni für alle zur Ver­fü­gung steht. Dann muss es für GGG-Per­so­nen heis­sen: Die Nor­ma­li­tät ist weit­ge­hend zu­rück!