GGG-Anforderungen: Derzeit so unverzichtbar wie eine Autoprüfung
Die Diskriminierungsdebatte nimmt bezüglich Corona abstruse Züge an. So soll es diskriminierend sein, wenn nur Geimpfte, Genesene oder Getestete (GGG) an einem Anlass teilnehmen dürfen. Folgt man dieser verqueren Argumentation, dann wäre es auch diskriminierend, dass man ohne Fahrausweis kein Auto steuern darf. GGG-Anforderungen erlauben es, rasch wieder alle Tätigkeiten zuzulassen. Sie sind während der Transitionsphase vorübergehend nötig, um eine weitere Welle zu verhindern.
Wenn nur Menschen mit GGG-Nachweis an einem Anlass teilnehmen dürfen, würden die anderen Personen diskriminiert. Der freie Zugang zu allem stelle auch in Covid-Zeiten ein Grundrecht dar. Wer davon ausgeschlossen würde, werde diskriminiert… Diese Argumentation ist so offensichtlich falsch, dass sie sich mit einem einfachen Vergleich entlarven lässt:
Niemandem käme es in den Sinn, dass die Autofahrprüfung zu Diskriminierung führe. Offensichtlich ist es für die Sicherheit im Strassenverkehr nötig, dass alle Autofahrer diesen Test bestehen, bevor sie ihr Vehikel durch den Verkehr manövrieren. Nur so können unkalkulierbare Risiken für andere Verkehrsteilnehmer vermieden werden. Wird nun diskriminiert, wer nicht Autofahren darf, weil er oder sie die Prüfung nicht ablegen kann oder will? Nein. Wer nicht belegen kann, dass er auf der Strasse für andere keine Gefahr darstellt, hat hinter dem Lenkrad nichts verloren. Basta.
Bei der GGG-Anforderungen verhält es sich ganz ähnlich. Gerade in Innenräumen, die nicht perfekt gelüftet werden können und in denen sich viele Menschen aufhalten, kann eine einzige Person viele andere anstecken. Man könnte nun einfach ausschliesslich Geimpfte und Genesene einlassen. Doch es gibt auch Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Damit diese Personen nicht diskriminiert werden, erhalten sie die Alternative, auch mit einem negativen Testresultat Zutritt in den Club oder zum Konzert zu bekommen. GGG stellen keine Gefahr für andere Personen dar. Ganz im Gegensatz zu Personen, die weder geimpft, genesen oder getestet sind. Diese könnten zumindest die Getesteten mit Covid anstecken.
Kurzum: Es gibt sehr gute gesundheitliche Gründe, dass man einen GGG-Nachweis für gewisse Orte voraussetzt. Und hier muss die Diskussion hinführen: Welche Tätigkeiten stellen effektiv eine Gefahr für die Ausbreitung der Pandemie dar, und wie lange dürfen die GGG-Anforderungen gelten? Dabei ist es zwingend, eine risikobasierte Entscheidung herbeizuführen. Das Risiko, sich mit Covid anzustecken, hat zwei wesentliche Dimensionen: Eine Ansteckung wird umso wahrscheinlicher, je höher die Zahl der Ansteckungen ist. Das Risiko sinkt hingegen, je mehr Personen in diesem Land geimpft sind.
Die bundesrätliche Strategie, in der Transitionsphase auf GGG-Anforderungen zu setzen, ist daher richtig. Ohne diese könnte es zu einer weiteren Ansteckungswelle kommen. Wird die Herdenimmunität aber erreicht, ist die Gefahr gebannt. Zum Glück muss diese nicht bei 100 Prozent liegen – bereits bei einer Durchimpfung von 70 oder mehr Prozent der Bevölkerung können und müssen alle Covid-Einschränkungen aufgehoben werden. Mit anderen Worten: Je schneller die Durchimpfung der Schweiz vorangeht, desto schneller können wir auf GGG-Anforderungen verzichten.
Übrigens hat eine GGG-Anforderung für Reisen oder für den Eintritt in eine Discothek einen sehr positiven Begleiteffekt: Sie schafft einen Anreiz, sich impfen zu lassen. Gerade Junge würden vielleicht sonst noch lange zuwarten. Würde der Bund auf die GGG-Anforderung verzichten, ist das Ziel der Herdenimmunität viel schwieriger zu erreichen und wir stünden im nächsten Herbst wieder vor der Situation, dass der Staat wirtschaftliche und persönliche Freiheiten einschränken muss. Das darf nicht sein. Zwingend ist daher, dass das Impfzertifikat wirklich Ende Juni für alle zur Verfügung steht. Dann muss es für GGG-Personen heissen: Die Normalität ist weitgehend zurück!