GAFI: Kurssicher Navigieren zwischen Ungeheuern
Bei der Umsetzung der Empfehlungen der Groupe d’action financière GAFI fordert die Wirtschaft Augenmass. National- und Ständerat haben das Gleichgewicht zwischen einer Überregulierung mit Swiss Finish einerseits und einem gefährlichen Schweizer Alleingang noch nicht gefunden. Nachbesserungen sind nötig, um unserem Wirtschaftsstandort keine unnötigen Hindernisse in den Weg zu legen.
Skylla und Charybdis sind Meeresungeheuer aus der griechischen Mythologie. Der Legende nach lebten sie in der Strasse von Messina jeweils auf der einen und anderen Seite der Meerenge und hatten es auf Schiffe abgesehen, die zwischen ihnen hindurchfuhren. Nicht einmal der schlaue Odysseus konnte die beiden Monster überwinden. Zuerst fuhr er zu weit links, dann zu weit rechts. Er verlor dabei viele seiner Gefährten und entkam den Monstern selbst nur knapp und auf den Trümmern seines Schiffes. Erst Jason, ein anderer Held der Antike, fand mithilfe der Nymphen eine ideale Route und segelte seine Argo unbeschadet zwischen den Ungeheuern durch.
Wahl der idealen Spur
Wenn nun der Ständerat und dann der Nationalrat erneut über die Umsetzungen der Empfehlungen der Groupe d’action financière GAFI zu befinden haben, befindet sich unser Parlament in der gleichen Situation wie einst unsere griechischen Helden. Auf der einen Seite droht das Monster der Überregulierung zusammen mit dem Swiss Finish und die Lähmung unserer Wirtschaft. Auf der anderen Seite lauert das Monster der internationalen Stigmatisierung und der Ächtung der Schweiz mit schädlichen Folgen für unsere Industrie. Das Parlament muss daher eine ideale Spur zwischen zwei Gefahren hindurch finden.
Bislang haben aber weder der Bundesrat, noch der Ständerat, der dem Bundesrat weitgehend gefolgt ist, noch der Nationalrat diese Spur gefunden. Die Vorschläge des Bundesrats gingen zu weit, weiter als es GAFI und auch das Global Forum verlangen. Der Nationalrat wiederum hat die Vorschläge des Bundesrats in wichtigen Bereichen derart ausgehöhlt, dass die Anforderungen der GAFI und des Global Forums nicht erfüllt werden. Insbesondere die Einschränkungen in Bezug auf die Inhaberaktien und der Beschluss zur Steuerstraftat als Vortat zu Geldwäscherei sind mit diesen Vorgaben nicht vereinbar. Ein Festhalten an den Entscheiden des Nationalrats könnte die gesamte Schweizer Wirtschaft grossem internationalem Druck aussetzen.
Wirtschaft plädiert für Anpassungen in National- und Ständerat
Was das qualifizierte Steuerdelikt angeht, so bevorzugt die Wirtschaft den Vorschlag des Ständerats gegenüber dem des Nationalrats. Anpassungen sind jedoch nötig. Damit ein qualifiziertes Steuerdelikt für die Finanzintermediäre besser erkennbar wird, fordert die Wirtschaft ein weiteres qualifizierendes Element: eine mehrfache Tatbegehung. Dies entspricht auch der Zielsetzung der Geldwäschereibekämpfung, welche primär auf die organisierte Kriminalität abzielt.
Und während es zu begrüssen ist, dass der Nationalrat den verfehlten Vorschlag des Bundesrats über Bord geworfen hat, Bargeldzahlungen über 100'000 Franken zwingend über einen Finanzintermediär abzuwickeln, braucht es dennoch eine Alternative. Hier macht sich die Wirtschaft für spezifische und verhältnismässige Sorgfaltspflichten stark, die direkt von den am Grundgeschäft beteiligten Parteien wahrgenommen werden. Denkbar ist beispielsweise die Kopie eines Ausweises bei Bargeschäften, die eine bestimmte Schwelle übersteigen. Wichtig ist hierbei, dass neue Vorschriften für die Beteiligten einfach umsetzbar sind und keinen unnötigen oder übermässigen Aufwand schaffen.
Die Bekämpfung der Geldwäscherei ist vielschichtig. Ihre Einbettung ins internationale Umfeld sowie die Umsetzung der internationalen Regeln ins Landesrecht sind komplex. Einfache Lösungen, so verlockend diese auch klingen mögen, gibt es nicht. Sirenengesängen, von welcher Seite auch immer, ist nicht Folge zu leisten. Vielmehr ist eine ruhige und besonnene Hand am Ruder gefragt, damit unser Land unbeschadet die perfekte Route an den beiden Ungeheuern links und rechts der Meerenge vorbei findet.
Wahl der idealen Spur
Wenn nun der Ständerat und dann der Nationalrat erneut über die Umsetzungen der Empfehlungen der Groupe d’action financière GAFI zu befinden haben, befindet sich unser Parlament in der gleichen Situation wie einst unsere griechischen Helden. Auf der einen Seite droht das Monster der Überregulierung zusammen mit dem Swiss Finish und die Lähmung unserer Wirtschaft. Auf der anderen Seite lauert das Monster der internationalen Stigmatisierung und der Ächtung der Schweiz mit schädlichen Folgen für unsere Industrie. Das Parlament muss daher eine ideale Spur zwischen zwei Gefahren hindurch finden.
Bislang haben aber weder der Bundesrat, noch der Ständerat, der dem Bundesrat weitgehend gefolgt ist, noch der Nationalrat diese Spur gefunden. Die Vorschläge des Bundesrats gingen zu weit, weiter als es GAFI und auch das Global Forum verlangen. Der Nationalrat wiederum hat die Vorschläge des Bundesrats in wichtigen Bereichen derart ausgehöhlt, dass die Anforderungen der GAFI und des Global Forums nicht erfüllt werden. Insbesondere die Einschränkungen in Bezug auf die Inhaberaktien und der Beschluss zur Steuerstraftat als Vortat zu Geldwäscherei sind mit diesen Vorgaben nicht vereinbar. Ein Festhalten an den Entscheiden des Nationalrats könnte die gesamte Schweizer Wirtschaft grossem internationalem Druck aussetzen.
Wirtschaft plädiert für Anpassungen in National- und Ständerat
Was das qualifizierte Steuerdelikt angeht, so bevorzugt die Wirtschaft den Vorschlag des Ständerats gegenüber dem des Nationalrats. Anpassungen sind jedoch nötig. Damit ein qualifiziertes Steuerdelikt für die Finanzintermediäre besser erkennbar wird, fordert die Wirtschaft ein weiteres qualifizierendes Element: eine mehrfache Tatbegehung. Dies entspricht auch der Zielsetzung der Geldwäschereibekämpfung, welche primär auf die organisierte Kriminalität abzielt.
Und während es zu begrüssen ist, dass der Nationalrat den verfehlten Vorschlag des Bundesrats über Bord geworfen hat, Bargeldzahlungen über 100'000 Franken zwingend über einen Finanzintermediär abzuwickeln, braucht es dennoch eine Alternative. Hier macht sich die Wirtschaft für spezifische und verhältnismässige Sorgfaltspflichten stark, die direkt von den am Grundgeschäft beteiligten Parteien wahrgenommen werden. Denkbar ist beispielsweise die Kopie eines Ausweises bei Bargeschäften, die eine bestimmte Schwelle übersteigen. Wichtig ist hierbei, dass neue Vorschriften für die Beteiligten einfach umsetzbar sind und keinen unnötigen oder übermässigen Aufwand schaffen.
Die Bekämpfung der Geldwäscherei ist vielschichtig. Ihre Einbettung ins internationale Umfeld sowie die Umsetzung der internationalen Regeln ins Landesrecht sind komplex. Einfache Lösungen, so verlockend diese auch klingen mögen, gibt es nicht. Sirenengesängen, von welcher Seite auch immer, ist nicht Folge zu leisten. Vielmehr ist eine ruhige und besonnene Hand am Ruder gefragt, damit unser Land unbeschadet die perfekte Route an den beiden Ungeheuern links und rechts der Meerenge vorbei findet.