Für Da­ten­schutz, Pri­vat­sphä­re und Ei­gen­ver­ant­wor­tung

Unser kürz­lich pu­bli­zier­tes Dos­sier­po­li­tik «Eine Da­ten­po­li­tik des Ver­trau­ens für Fort­schritt und In­no­va­ti­on» hat in den Me­di­en ein gros­ses Echo aus­ge­löst. Un­nö­tig zu be­to­nen, dass eco­no­mie­su­is­se zu Pri­vat­ei­gen­tum, zur Pri­vat­sphä­re und zu einem an­ge­mes­se­nen, in­ter­na­tio­nal ab­ge­stimm­ten Da­ten­schutz steht. Dies ist im In­ter­es­se von uns allen.

Als li­be­ra­ler Dach­ver­band der Wirt­schaft ste­hen wir mit Nach­druck für das Pri­vat­ei­gen­tum ein. Wenn wir die Schaf­fung von Ei­gen­tums­rech­ten an Daten ab­leh­nen, so des­we­gen, weil es ein sol­ches Rechts­kon­strukt nicht gibt weder in der Schweiz noch sonst wo in Eu­ro­pa. Daten sind keine Sa­chen wie Ge­gen­stän­de. Aber auch Daten sind be­reits heute rich­ti­ger­wei­se viel­fäl­tig durch die Rechts­ord­nung ge­schützt. Das geht vom ver­trags-, straf-, daten- und ur­he­ber­recht­li­chen bis zum lau­ter­keits­recht­li­chen Schutz.

Das neue Da­ten­schutz­recht wird vor­aus­sicht­lich bald noch wei­te­ren Schutz zu­guns­ten der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger brin­gen. Auch dies ist un­se­rer Mei­nung nach rich­tig. Da­ten­schutz ist aber nur ein Teil einer um­fas­sen­den Da­ten­po­li­tik.

Für eine zu­kunfts­ori­en­tier­te Da­ten­po­li­tik im In­ter­es­se un­se­res Stand­orts steht im Zen­trum, die Schwei­zer Er­folgs­fak­to­ren nicht zu ge­fähr­den. Etwa durch fehl­ge­lei­te­te neue Re­gu­lie­run­gen oder Rechts­kon­zep­te, die ab­seits ste­hen von tra­di­tio­nel­len In­stru­men­ten wie Per­sön­lich­keits­rech­ten, Da­ten­schutz, Kar­tell­recht, geis­ti­gem Ei­gen­tum und Wett­be­werbs­recht. Die in un­se­ren Ar­beits­grup­pen und Gre­mi­en ver­tre­te­nen Un­ter­neh­men haben die Vor- und Nach­tei­le von neuen Rechts­in­stru­men­ten und Ge­set­zen in­ten­siv dis­ku­tiert und sich klar gegen vor­ei­li­ge oder in­ter­na­tio­nal nicht ab­ge­stimm­te Ein­grif­fe in das be­ste­hen­de Sys­tem aus­ge­spro­chen.

Wie soll nun damit um­ge­gan­gen wer­den, dass heute ein­zel­ne in­ter­na­tio­na­le Gross­un­ter­neh­men mehr Daten be­sit­zen als an­de­re und dass diese darum in der Lage sind, bes­se­re oder at­trak­ti­ve­re Pro­duk­te an­zu­bie­ten? Sol­len diese Un­ter­neh­men mit staat­li­chem Zwang dazu ge­bracht wer­den, die von ihnen ge­sam­mel­ten Daten an ihre Kon­kur­renz her­aus­zu­ge­ben? Oder an Start-ups, die da­durch zwar wach­sen kön­nen, aber schon bald selbst damit rech­nen müs­sen, ih­rer­seits die er­ar­bei­te­ten Daten einem Drit­ten her­aus­ge­ben zu müs­sen?

Der Wett­be­werb kann spie­len, wenn Kon­kur­ren­ten und Her­aus­for­de­rer auch an die Daten von Nut­zern ge­lan­gen. Aber die be­ste­hen­den An­bie­ter grund­sätz­lich zur Her­aus­ga­be der Daten an Drit­te zu zwin­gen, wäre falsch. Denn es geht nicht um Um­ver­tei­lung, son­dern um Wett­be­werb. Und hier kennt das be­ste­hen­de Kar­tell­recht be­reits Mit­tel und Wege gegen Miss­bräu­che im Falle von markt­be­herr­schen­den Stel­lun­gen. Schon heute sind die Be­hör­den in der Lage, in sol­chen Fäl­len den Zu­gang zu den Daten von Kon­kur­ren­ten zu ver­fü­gen. Wor­über wir uns viel­mehr Ge­dan­ken ma­chen soll­ten, ist die Ge­schwin­dig­keit sol­cher Ver­fah­ren. Diese müs­sen aus­rei­chend schnell er­fol­gen, damit Fehl­ent­wick­lun­gen rasch kor­ri­giert wer­den kön­nen. Die Wett­be­werbs­po­li­tik muss den wirk­sa­men Wett­be­werb schüt­zen, nicht ein­zel­ne Ak­teu­re. Der Ein­zel­ne schliess­lich kann schon unter der be­ste­hen­den Da­ten­schutz­ge­setz­ge­bung Zu­griff auf seine, bei einem Un­ter­neh­men ge­spei­cher­ten, Daten ver­lan­gen.

Datensammlung

 

Der Wett­be­werb sorgt dafür, dass Un­ter­neh­men mit Kun­den­ver­trau­en in Bezug auf Daten im Vor­teil sind. Das ernst zu neh­men­de Be­dürf­nis von Kun­din­nen und Kun­den nach Pri­vat­sphä­re, Si­cher­heit und Be­stim­mung über die er­ho­be­nen Daten wird da­durch auch neue An­ge­bo­te her­vor­brin­gen. Diese An­ge­bo­te müs­sen nicht vom Staat ver­ord­net wer­den: Der mün­di­ge Bür­ger muss selbst ent­schei­den kön­nen, wel­ches An­ge­bot er wann und wie nut­zen will.

Der Ruf nach mehr Staat und Re­geln, Um­ver­tei­lung oder der Schaf­fung völ­lig neuer Rechts­kon­zep­te wird uns im di­gi­ta­len Zeit­al­ter nicht wei­ter­hel­fen. Bei Re­gu­lie­run­gen in einem hoch dy­na­mi­schen Um­feld ist be­son­de­re Vor­sicht ge­bo­ten, denn das Ri­si­ko von in­no­va­ti­ons­hem­men­den und damit schäd­li­chen Re­gu­lie­rungs­ein­grif­fen durch die Po­li­tik ist gross.

Viel­mehr soll­ten wir die be­währ­ten Er­folgs­fak­to­ren der Schweiz wie zum Bei­spiel un­ter­neh­me­ri­sche Frei­hei­ten auch im di­gi­ta­len Wan­del be­her­zi­gen. Dank die­ser Er­folgs­fak­to­ren ge­hört die Schweiz heute zu den wett­be­werbs­fä­higs­ten Län­dern der Welt. Und das soll noch lange so blei­ben. Der po­li­ti­sche Dis­kurs ist in un­se­rem Land von grund­sätz­li­cher Be­deu­tung, ge­ra­de auch wenn es darum geht, sich neuen Her­aus­for­de­run­gen zu stel­len. Wir freu­en uns daher, dass die Dis­kus­si­on um das Thema Da­ten­po­li­tik nun in der brei­ten Öf­fent­lich­keit an­ge­kom­men ist.

 

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