Europas Wirtschaft: Mit neuem «Sixpack» zurück zu alter Stärke?
Der Name «Sixpack» stammt von fünf neuen Verordnungen und einer Richtlinie, die die Wirtschaft stabilisieren und die Fiskaldisziplin europaweit steigern sollen. Drei Verordnungen des Pakets befassen sich mit Budgetfragen, zwei weitere bilden ein neues Warn- und Sanktionssystem. Die Richtlinie setzt gemeinsame Normen für volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen aller EU-Staaten.
Von nun an müssen die Mitgliedsstaaten jeden April ihre Budgetpläne der EU-Kommission zur Prüfung vorlegen. Für die Euro-Staaten gilt: Bei Nichteinhalten mittelfristiger Budgetziele gibt die Kommission Warnungen heraus. Falls der gewarnte Staat nicht nachbessert, kann dies zu finanziellen Strafen (0,2 Prozent des BIP) führen. Neu ist, dass die Sanktionen hierbei automatisch erfolgen, es sei denn, eine einfache Mehrheit (mindestens neun von 17 Euro-Staaten) stimmt dagegen.
Neben der strengeren Überwachung von Staatsschulden und Budgetdefiziten soll der «Sixpack» auch makroökonomische Ungleichgewichte erfassen. So sollen beispielsweise Immobilienblasen und wachsende Divergenzen bei der Wettbewerbsfähigkeit zwischen Mitgliedsstaaten rechtzeitig erkannt und frühzeitig korrigiert werden. Zudem sollen die im «Sixpack» festgelegten Rechtsakte sicherstellen, dass die Budgetangaben in den Länderstatistiken korrekt und unabhängig sind. Dies ist wichtig für eine solide Haushaltspolitik und deren Kontrolle.
Juristische Vorbehalte bei geplantem «Fiskalpakt»
Teilweise greifen diese neuen Regeln mit der stärkeren Automatisierung von Sanktionen bereits Forderungen auf, die auf dem EU-Gipfel vergangene Woche von 26 EU-Staaten für einen neuen «Fiskalpakt» angeführt wurden. Die dort angestrebte völlige Automatisierung des EU-Defizitverfahrens stösst allerdings auf juristischen Widerstand.
EU-Finanzkommissar Olli Rehn erteilte dem Ansinnen am Montag eine Absage und wies darauf hin, dass es dafür Vertragsänderungen bedürfe. Diese sind durch das Ausscheren der Briten allerdings nicht möglich. Sowohl die Einleitung eines Verfahrens bei Überschreitung des Maastricht-Kriteriums (Neuverschuldung darf nicht über drei Prozent des BIP liegen) als auch die Verhängung besonders schwerer Sanktionen erfordern laut EU-Kommission weiterhin eine qualifizierte Mehrheit des Ministerrats.
Der «Flaschenhals», der es in der Vergangenheit auch Ländern wie Deutschland und Frankreich ermöglichte, sich Sanktionen zu entziehen, würde also weiterhin bestehen.
Weitere Informationen:
EU-Pressemitteilung zum «Sixpack»
FAQ des Europaparlaments zum «Sixpack»
Erklärung der Staats- und Regierungschefs zum geplanten «Fiskalpakt»