Energiekommission des Nationalrats: ein Schritt vor und zwei zurück
Bei energieintensiven Industriebetrieben sollen künftig keine Zuschläge zur Förderung erneuerbarer Energien mehr erhoben werden. Die nationalrätliche Energie- und Umweltkommission will dem Bundesrat aber die Kompetenz einräumen, direkte Verbrauchsvorschriften für Anlagen, Geräte und Fahrzeuge zu erlassen. Sie ignoriert dabei die von der Wirtschaft unternommenen Anstrengungen.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) will den schädlichen Strompreiserhöhungen bei energieintensiven Unternehmen entgegentreten. So sollen die Zuschläge zur Förderung der erneuerbaren Energien bei industriellen Grossverbrauchern nicht mehr erhoben werden. Damit würden diese Betriebe, wie ihre Konkurrenten in der EU, endlich von dieser neuen Steuer befreit. Für die betroffenen Unternehmen, die in der Stahl-, Papier- und Grundstoffindustrie und in anderen Branchen tätig sind, bringt dieser Schritt eine willkommene Entlastung.
Hingegen will nach wie vor eine Mehrheit der Kommission nicht zur Kenntnis nehmen, dass der Ausstieg aus der Kernenergie steigende Energiepreise und grosse Nachteile für den Wirtschaftsstandort zur Folge hat. Immerhin bleibt die Kommission dabei, kein Technologieverbot auszusprechen: Die nukleare Forschung soll auch in der Schweiz fortgeführt werden dürfen. Den überhasteten und unverantwortlichen Ausstiegsplänen muss ein wirksamer Riegel geschoben werden.
Für Effizienzsteigerung auf den Markt vertrauen
Bedauerlich ist auch, dass die UREK-N der Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes zustimmt. Der Bundesrat soll direkt Verbrauchsvorschriften für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte erlassen, ohne die freiwilligen Zielvereinbarungen der Wirtschaft miteinzubeziehen. Die Vergangenheit hat klar gezeigt, dass ohne staatliche Vorschriften wichtige Innovationen zur Effizienzverbesserung vom Markt erbracht werden.
Im Weiteren ist aus Sicht der Wirtschaft die Ablehnung der Motion Freitag «Umbau der Energieversorgung ohne neue Abgaben» zu begrüssen. Die Umwandlung der CO2-Abgabe in eine Steuer hätte zu einer Erhöhung der Staatsquote geführt und die unerwünschte Zweckbindung erheblicher Geldmittel zementiert.