Eine agrar­po­li­ti­sche Schein­de­bat­te

Am 24. Sep­tem­ber ent­schei­det die Schweiz über einen neuen Ver­fas­sungs­ar­ti­kel zur Land­wirt­schaft, der vor allem eines will: mög­lichst nichts ver­än­dern. Das Ab­stim­mungs­re­sul­tat ist wegen in­halt­li­cher Leere be­reits jetzt völ­lig ir­re­le­vant.

Diese Woche hat das Ko­mi­tee «JA zur Wei­ter­ent­wick­lung der Land- und Er­näh­rungs­wirt­schaft» die Öf­fent­lich­keit über seine Po­si­ti­on zur Volks­ab­stim­mung über die Er­näh­rungs­si­cher­heit vom 24. Sep­tem­ber in­for­miert. Das Ko­mi­tee stimmt der Vor­la­ge zu, weil der neue Ver­fas­sungs­ar­ti­kel die heu­ti­ge Ver­fas­sung be­stä­tigt und die Öko­lo­gie be­tont. Ei­gen­ar­tig: Der Bau­ern­ver­band sieht im neuen Ver­fas­sungs­ar­ti­kel hin­ge­gen einen Auf­trag, die Pro­duk­ti­on in der Schweiz zu si­chern. Da reibt man sich doch etwas ver­wun­dert die Augen: Kön­nen sich Öko­lo­gie und eine Stei­ge­rung der Pro­duk­ti­on nicht in die Haare ge­ra­ten? Wieso kämpft man nun auf bei­den Sei­ten für ein Ja an der Urne?

Man kann es auch an­ders for­mu­lie­ren: Wenn ein neuer Ver­fas­sungs­ar­ti­kel nichts Neues ent­hält, ist er über­flüs­sig.

Die Sache ist re­la­tiv ein­fach: Der neue Ver­fas­sungs­ar­ti­kel wurde vom Stän­de­rat als Ge­gen­vor­schlag zur In­itia­ti­ve des Bau­ern­ver­ban­des aus­ge­ar­bei­tet und er­reich­te, dass die­ser seine un­sin­ni­ge Vor­la­ge ohne Ge­sichts­ver­lust zu­rück­zie­hen konn­te. Der Stän­de­rat hat gute Ar­beit ge­leis­tet und nichts in den Ver­fas­sungs­ar­ti­kel ge­schrie­ben, was nicht schon heute selbst­ver­ständ­lich ist. Unter an­de­rem for­dert der Ge­gen­vor­schlag ex­pli­zit eine auf den Markt aus­ge­rich­te­te Land­wirt­schaft und be­tont somit, dass auch die Land­wirt­schaft ei­gent­lich zur Wirt­schaft ge­hört.

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So haben wir eine doch etwas ab­sur­de Si­tua­ti­on: Der Ab­stim­mungs­kampf wird nicht für oder gegen den neuen Ar­ti­kel in der Bun­des­ver­fas­sung ge­führt. Er dreht sich nur um die Deu­tungs­ho­heit dar­über, wel­cher As­pekt der heu­ti­gen Land­wirt­schafts­po­li­tik mit einem Ja be­son­ders be­stä­tigt würde. Man kann es auch an­ders for­mu­lie­ren: Wenn ein neuer Ver­fas­sungs­ar­ti­kel nichts Neues ent­hält, ist er über­flüs­sig.