Datenschutz: Eine praktikable Lösung beim Profiling ist zwingend
Der Nationalrat hat gestern im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens die Vorlage zum Datenschutzgesetz beraten. Dabei trug er den Anliegen der Wirtschaft in wichtigen Punkten Rechnung. Der Ständerat führt die Beratungen voraussichtlich in der Sondersession im Mai fort: Ein zentraler Diskussionspunkt bleibt die Regelung des Profiling.
Für die Wirtschaft ist ein administrativ tragbares Gesetz im Rahmen der internationalen Entwicklungen zentral. Aufgrund der laufenden Angemessenheitsprüfungen durch die EU sollte das Parlament weiterhin einen zeitnahen Abschluss der Vorlage anstreben, soweit es die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Dossier zulässt.
Kompromissfindung beim Profiling
Der Forschungs- und Innovationsstandort ist auf eine praktikable Lösung beim Profiling angewiesen. Die gestrige Plenumsdebatte hat erneut bestätigt, dass der Bundesrat in seinem Entwurf die Datenbearbeitungsmethode des Profiling an unnötig verschärfende Bestimmungen geknüpft hatte. Der Nationalrat hatte im Herbst 2019 richtigerweise auf die übermässig verschärfenden Bestimmungen des Bundesratsentwurfs verzichtet. Der Ständerat versuchte daraufhin, eine andere Lösung zu finden und schlug in der Wintersession 2019 eine neue Variante vor, die eine neue Unterscheidung zwischen Profiling und Profiling «mit hohem Risiko» vorsieht. Dies ist aber keine Lösung für die sich stellenden Fragen.
So kennt die Datenschutzverordnung der EU keine solche Unterscheidung – der Vorschlag des Ständerats war ein unnötiger Swiss Finish. Die als Erleichterung gedachte Unterscheidung wäre zudem in der Praxis nicht relevant, da sämtliche Formen von Profiling unter die eingrenzende Definition des Ständerats fallen würden. Dies macht eine Unterscheidung überflüssig und führt im internationalen Vergleich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für hiesige Unternehmen. Der Nationalrat hat es deshalb gestern richtigerweise abgelehnt, sich dieser Fassung des Ständerats anzuschliessen.
Bedauerlich ist dabei, dass der Nationalrat seine eigene, begrüssenswerte Lösung zum Profiling wieder gekippt und eine neue Variante in die Diskussion eingebracht hat. Diese ist aber immer noch besser als die Fassung des Ständerats und könnte als Basis für eine Kompromissfindung zwischen den Räten genutzt werden.
Begrüssenswerte Bestätigung des Konzernprivilegs
Der Nationalrat bestätigte auch die Schaffung von Voraussetzungen für Konzerne, damit sie sich auf bestimmte und für sie notwendige Ausnahmebestimmungen gemäss dem Entwurf des Datenschutzgesetzes berufen können. Der Entwurf des Bundesrats stand gesetzlichen Verpflichtungen für Konzerne entgegen und erschwerte den konzerninternen Informationsaustausch.
Keine unnötigen Verzögerungen in der Weiterberatung
Die EU überprüft derzeit sämtliche Angemessenheitsbeschlüsse mit Drittstaaten und somit auch die Datenschutzgesetzgebung der Schweiz. Ende Mai 2020 wird die EU einen entsprechenden Bericht veröffentlichen. Unnötige Verzögerungen könnten dazu führen, dass die Schweiz in einen ungewollten Fokus der EU rückt. Ein zeitnaher Abschluss der Vorlage ist somit nach wie vor anzustreben.