Das Völ­ker­recht ist die Armee des Klein­staats

Die Schweiz ge­hört zu den Ge­win­ne­rin­nen der Glo­ba­li­sie­rung. Mit Er­folg ver­kau­fen wir Waren und Dienst­leis­tun­gen ins Aus­land. Die­ser Er­folg muss hart er­ar­bei­tet und – wo nötig – auch ver­tei­digt wer­den. Für einen Klein­staat ist das nicht ganz ein­fach. Gros­se Län­der kön­nen ihre Wirt­schafts­in­ter­es­sen nö­ti­gen­falls mit po­li­ti­schen Druck­mit­teln durch­set­zen. Un­se­re Druck­mit­tel sind hin­ge­gen wenig furcht­er­re­gend. Aus die­sem Grund hat sich die Schweiz seit jeher für in­ter­na­tio­na­les Recht ein­ge­setzt.

Kann das Völ­ker­recht daher als Armee des Klein­staats be­trach­tet wer­den? Ja, aber nur, wenn es auch durch­ge­setzt wer­den kann – mit ju­ris­ti­schen Mit­teln und un­ab­hän­gig von der po­li­ti­schen Ge­wichts­klas­se eines Lan­des. Ge­ra­de in Wirt­schafts­fra­gen grei­fen Staa­ten schnell ein­mal in die Trick­kis­te, um un­lieb­sa­mer Kon­kur­renz aus dem Aus­land den Zu­gang zum hei­mi­schen Markt zu er­schwe­ren. Seit Aus­bruch der Ver­schul­dungs­kri­se ge­schieht dies durch­schnitt­lich zwei­mal pro Woche. Auch Schwei­zer Fir­men sind von sol­chen pro­tek­tio­nis­ti­schen Mass­nah­men be­trof­fen. Wenn ein Staat dabei seine in­ter­na­tio­na­len Ver­pflich­tun­gen nicht ein­hält, sehen die meis­ten Ab­kom­men Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor. So hat bei­spiels­wei­se die Welt­han­dels­or­ga­ni­sa­ti­on WTO ein ei­ge­nes Ge­richt, das von den Staa­ten an­ge­ru­fen wer­den kann. Greift die­ses Ge­richt in die na­tio­na­le Sou­ve­rä­ni­tät ein? Nein, es er­wei­tert diese! Der Zu­gang zum WTO-Ge­richt er­mög­licht der Schweiz die Durch­set­zung ihrer Wirt­schafts­in­ter­es­sen. Wie hoch ist der Preis die­ser er­wei­ter­ten Sou­ve­rä­ni­tät? Er be­steht darin, dass sich die Schweiz selbst eben­falls an ihre in­ter­na­tio­na­len Ver­pflich­tun­gen hal­ten muss. Dass sich unser Staat ans Recht hält, ist für uns aber eine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Un­ab­hän­gi­ge in­ter­na­tio­na­le Ge­rich­te ste­hen im Dienst der­je­ni­gen, die sich ans Recht hal­ten. Sie sind daher im In­ter­es­se un­se­rer Wirt­schaft und un­se­res Wohl­stands.