Zutritt nach 2G-Regel

Bundesrat schickt einschränkende Massnahmen in Vernehmlassung, aber Tests werden nicht forciert

Um die aktuelle Corona-Welle zu brechen, stellt der Bundesrat zwei mögliche Massnahmenpakete in Aussicht, die beide grosse Einschränkungen mit sich bringen. economiesuisse bedauert, dass ein langes Zögern bei den Booster-Impfungen und der Verzicht auf flächendeckende Tests in den Schulen zu einer solchen Situation beigetragen haben. Beide Massnahmenpakete stellen die Wirtschaft vor grosse Herausforderungen. Sie gibt der weniger einschneidenden Variante 1 den Vorzug.

Dass die hohen Covid-Ansteckungszahlen und die Auslastung der Intensivstationen eine rasche Antwort des Bundesrats erfordern, ist offensichtlich. Bedauerlicherweise sieht die Landesregierung diese primär in weiteren Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens und hat heute entsprechende Vorschläge in die Konsultation gegeben. Nötig wird dies unter anderem, weil es die Schweiz verpasst hat, frühzeitig Booster-Impfungen anzubieten und an den Orten mit dem aktuell grössten Infektionsrisiko – den Schulen – flächendeckend zu testen. Während also diese zielführenden Instrumente vonseiten des Staates weiterhin schleppend oder gar nicht eingesetzt werden, drohen nun erneute Einschränkungen für die Unternehmen und die Bevölkerung.

Wirtschaft übernimmt bereits Verantwortung

Viele Unternehmen haben bereits auf Homeoffice umgestellt, Detailhandel und Skigebiete setzten auf freiwillige Kapazitätsbeschränkungen. Die Wirtschaft übernimmt also bereits Verantwortung. Aus Sicht von economiesuisse wäre es zielführender, den Unternehmen Spielraum zuzugestehen, damit sie im Rahmen ihrer bestehenden Schutzkonzepte eine 2G-Regelung einführen können. Dies war bisher nur für Restaurants, Clubs, Hallenbäder und Fitnesszentren unkompliziert möglich, nicht aber für alle Betriebe. Dabei haben die Unternehmen ein eminentes Interesse daran, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Kundinnen und Kunden bestmöglich zu schützen.

Befristete Massnahmen zur Brechung der Ansteckungswelle

Falls der Bundesrat sich genötigt sieht, die heute präsentierten Verschärfungen zu beschliessen, dann gäbe economiesuisse nach einer vorläufigen Beurteilung der Variante 1 den Vorzug. Die Massnahmen würden dann im Verständnis des Wirtschaftsdachverbands als Mittel zur Brechung der aktuellen Ansteckungswelle eingesetzt. Daher wären sie bis zum 9. Januar 2022 zu befristen, um dann eine umfassende Neubeurteilung vorzunehmen. Es ist aus Sicht der Unternehmen jedoch nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat auf seinen erst vor Wochenfrist gefällten Entscheid bezüglich Homeofficepflicht zurückkommen will, gleichzeitig die Regeln zu den repetitiven Testungen aber nicht revidiert.