Zutritt nach 2G-Regel

Bun­des­rat schickt ein­schrän­ken­de Mass­nah­men in Ver­nehm­las­sung, aber Tests wer­den nicht for­ciert

Um die ak­tu­el­le Co­ro­na-Welle zu bre­chen, stellt der Bun­des­rat zwei mög­li­che Mass­nah­men­pa­ke­te in Aus­sicht, die beide gros­se Ein­schrän­kun­gen mit sich brin­gen. eco­no­mie­su­is­se be­dau­ert, dass ein lan­ges Zö­gern bei den Boos­ter-Imp­fun­gen und der Ver­zicht auf flä­chen­de­cken­de Tests in den Schu­len zu einer sol­chen Si­tua­ti­on bei­ge­tra­gen haben. Beide Mass­nah­men­pa­ke­te stel­len die Wirt­schaft vor gros­se Her­aus­for­de­run­gen. Sie gibt der we­ni­ger ein­schnei­den­den Va­ri­an­te 1 den Vor­zug.

Dass die hohen Covid-An­ste­ckungs­zah­len und die Aus­las­tung der In­ten­siv­sta­tio­nen eine ra­sche Ant­wort des Bun­des­rats er­for­dern, ist of­fen­sicht­lich. Be­dau­er­li­cher­wei­se sieht die Lan­des­re­gie­rung diese pri­mär in wei­te­ren Ein­schrän­kun­gen des wirt­schaft­li­chen und ge­sell­schaft­li­chen Le­bens und hat heute ent­spre­chen­de Vor­schlä­ge in die Kon­sul­ta­ti­on ge­ge­ben. Nötig wird dies unter an­de­rem, weil es die Schweiz ver­passt hat, früh­zei­tig Boos­ter-Imp­fun­gen an­zu­bie­ten und an den Orten mit dem ak­tu­ell gröss­ten In­fek­ti­ons­ri­si­ko – den Schu­len – flä­chen­de­ckend zu tes­ten. Wäh­rend also diese ziel­füh­ren­den In­stru­men­te von­sei­ten des Staa­tes wei­ter­hin schlep­pend oder gar nicht ein­ge­setzt wer­den, dro­hen nun er­neu­te Ein­schrän­kun­gen für die Un­ter­neh­men und die Be­völ­ke­rung.

Wirt­schaft über­nimmt be­reits Ver­ant­wor­tung

Viele Un­ter­neh­men haben be­reits auf Ho­me­of­fice um­ge­stellt, De­tail­han­del und Ski­ge­bie­te setz­ten auf frei­wil­li­ge Ka­pa­zi­täts­be­schrän­kun­gen. Die Wirt­schaft über­nimmt also be­reits Ver­ant­wor­tung. Aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se wäre es ziel­füh­ren­der, den Un­ter­neh­men Spiel­raum zu­zu­ge­ste­hen, damit sie im Rah­men ihrer be­ste­hen­den Schutz­kon­zep­te eine 2G-Re­ge­lung ein­füh­ren kön­nen. Dies war bis­her nur für Re­stau­rants, Clubs, Hal­len­bä­der und Fit­ness­zen­tren un­kom­pli­ziert mög­lich, nicht aber für alle Be­trie­be. Dabei haben die Un­ter­neh­men ein emi­nen­tes In­ter­es­se daran, ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter und ihre Kun­din­nen und Kun­den best­mög­lich zu schüt­zen.

Be­fris­te­te Mass­nah­men zur Bre­chung der An­ste­ckungs­wel­le

Falls der Bun­des­rat sich ge­nö­tigt sieht, die heute prä­sen­tier­ten Ver­schär­fun­gen zu be­schlies­sen, dann gäbe eco­no­mie­su­is­se nach einer vor­läu­fi­gen Be­ur­tei­lung der Va­ri­an­te 1 den Vor­zug. Die Mass­nah­men wür­den dann im Ver­ständ­nis des Wirt­schafts­dach­ver­bands als Mit­tel zur Bre­chung der ak­tu­el­len An­ste­ckungs­wel­le ein­ge­setzt. Daher wären sie bis zum 9. Ja­nu­ar 2022 zu be­fris­ten, um dann eine um­fas­sen­de Neu­be­ur­tei­lung vor­zu­neh­men. Es ist aus Sicht der Un­ter­neh­men je­doch nicht nach­voll­zieh­bar, dass der Bun­des­rat auf sei­nen erst vor Wo­chen­frist ge­fäll­ten Ent­scheid be­züg­lich Ho­me­of­fice­pflicht zu­rück­kom­men will, gleich­zei­tig die Re­geln zu den re­pe­ti­ti­ven Tes­tun­gen aber nicht re­vi­diert.