Rente

Brei­te Al­li­anz sagt JA zur über­fäl­li­gen BVG-Re­form

Am 22. Sep­tem­ber 2024 fin­det die Volks­ab­stim­mung über die BVG-Re­form statt. Die Re­form schliesst Ren­ten­lü­cken für Teil­zeit­er­werbs­tä­ti­ge und Per­so­nen mit tie­fen Ein­kom­men. Davon pro­fi­tie­ren ins­be­son­de­re auch viele Frau­en. Zudem schafft sie mehr Ge­rech­tig­keit zwi­schen den Ge­ne­ra­tio­nen und ver­bes­sert die Ar­beits­markt­chan­cen äl­te­rer Ar­beit­neh­men­der. Eine brei­te Al­li­anz von Par­tei­en (GLP, EVP, Die Mitte, FDP und SVP) und Ver­bän­den un­ter­stützt die Vor­la­ge.

Das schwei­ze­ri­sche Drei­säu­len­mo­dell in der Al­ters­vor­sor­ge ist ein Er­folgs­mo­dell. Damit dies so bleibt, müs­sen die ein­zel­nen Säu­len an die ge­sell­schaft­li­chen und wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lun­gen an­ge­passt wer­den. Die­sen wich­ti­gen Bei­trag leis­tet die BVG-Re­form für die zwei­te Säule, indem ver­schie­de­ne Män­gel be­ho­ben wer­den. Davon pro­fi­tie­ren alle Ge­ne­ra­tio­nen: die Jun­gen, die Men­schen mitt­le­ren Al­ters und die heu­ti­gen Rent­ne­rin­nen und Rent­ner.

Ren­ten­lü­cken für Teil­zeit­er­werbs­tä­ti­ge und viele Frau­en schlies­sen

Wer aus­rei­chend in der AHV und im BVG ver­si­chert ist, kann auf eine bes­se­re Rente zäh­len. Viele Teil­zeit­er­werbs­tä­ti­ge und An­ge­stell­te mit tie­fen Ein­kom­men er­hal­ten heute aber keine oder nur eine klei­ne BVG-Rente. Davon be­trof­fen sind ins­be­son­de­re auch Frau­en. Ohne Pen­si­ons­kas­se ent­ge­hen ihnen Ar­beit­ge­ber­bei­trä­ge und An­la­ge­ren­di­ten für ihre spä­te­re Al­ters­ren­te. Zudem sind sie im In­va­li­di­täts- und To­des­fall nicht BVG-ver­si­chert (keine In­va­li­den- bzw. Hin­ter­las­se­nen­ren­ten). Es ist an der Zeit, diese Män­gel zu be­he­ben. Die BVG-Re­form schliesst Ren­ten­lü­cken. Teil­zeit­ar­bei­ten­de und Ar­beit­neh­men­de mit tie­fen Ein­kom­men er­hal­ten im Alter mehr Rente und sind bei In­va­li­di­tät und Tod bes­ser ver­si­chert.

Über­mäs­si­ge Be­las­tung der Er­werbs­tä­ti­gen kor­ri­gie­ren

Auf­grund der hö­he­ren Le­bens­er­war­tung müs­sen die Al­ters­ren­ten heute teil­wei­se auf Kos­ten der Er­werbs­tä­ti­gen quer­fi­nan­ziert wer­den. Rund 85% der Ver­si­cher­ten sind davon nicht be­trof­fen, weil ihre Pen­si­ons­kas­se aus­rei­chend um­hül­lend ist oder sie die Al­ters­leis­tung in Ka­pi­tal­form be­zie­hen. Die BVG-Re­form löst das Pro­blem auch für die üb­ri­gen Ver­si­cher­ten bzw. Pen­si­ons­kas­sen. Dies schafft mehr Ge­rech­tig­keit zwi­schen den Ge­ne­ra­tio­nen. Die jet­zi­gen Rent­ne­rin­nen und Rent­ner sind nicht be­trof­fen und die Über­gangs­ge­ne­ra­ti­on er­hält faire Ren­ten­zu­schlä­ge.

Ar­beits­markt­chan­cen für äl­te­re Ar­beit­neh­men­de ver­bes­sern

Mit der BVG-Re­form wer­den die BVG-Bei­trä­ge für Ar­beit­neh­men­de über 50 Jahre ge­gen­über heute re­du­ziert. Diese Mass­nah­me er­höht die Ar­beits­markt­fä­hig­keit äl­te­rer Ar­beit­neh­men­der und senkt ihr Ri­si­ko, ar­beits­los zu wer­den. Die Chan­cen auf eine neue Stel­le stei­gen.