Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Ursprünglich hat der Bundesrat eine Marktöffnung im Postmarkt vorgesehen. Postorganisationsgesetz und Postgesetz wurden unter anderem mit diesem wichtigen Ziel in die Vernehmlassung gesendet. Im Laufe der Totalrevision wurden zwar die unternehmerischen Freiheiten der Post gestärkt, welche die Post im Rahmen eines liberalisierten Marktes benötigt hätte. Die Marktöffnung selbst wurde jedoch aus der Vorlage gestrichen. Es ist lediglich eine Marktevaluation durch den Bundesrat drei Jahre nach der Gesetzesrevision geplant. Das Parlament hat diese ungenügende Gesetzesrevision gutgeheissen. Das Postorganisationsgesetz und damit die grösseren unternehmerischen Freiheiten der Post – z.B. die Unterstellung des Personals unter das Obligationenrecht – wurden angenommen. Dies bei gleichzeitiger Beibehaltung des Monopols im wichtigen Briefpostbereich bis 50 Gramm Gewicht. Ohne hier den Wettbewerb zuzulassen, stellen die neuen Freiheiten der Post eine einseitige zusätzliche Stärkung dar. Diverse Kreise haben im Laufe der Gesetzesrevision von diesem Gedanken Abstand genommen, obwohl selbst die Post mehrmals beteuerte, sie sei nicht auf das Monopol angewiesen. Dies zeigen seit Langem auch die Zahlen des Postregulators, welche die Überfinanzierung der Grundversorgung belegen.
Nun gilt es die negativen Auswirkungen, die sich durch die Beibehaltung des Monopols bei gleichzeitiger Stärkung der Post ergeben, einzudämmen: Preise dürfen nicht erhöht, Leistung nicht abgebaut und der bestehende Wettbewerb in den geöffneten Bereichen nicht reduziert werden.
Aus Sicht der Wirtschaft ist es wichtig, den Markt so rasch als möglich vollständig zu öffnen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der europäische Postmarkt auf den 1. Januar 2011 geöffnet wird. economiesuisse wird sich weiter für eine Marktöffnung, die Verbesserung der Dienstleistungen, tiefere Preise und mehr Wettbewerb einsetzen.