5G-Mobilfunk: Drei Mythen, die sich hartnäckig halten
Die Debatte um die Rahmenbedingungen für den 5G-Mobilfunk wird hitzig, emotional und zuweilen unehrlich geführt. Eine Versachlichung ist deshalb dringend nötig. Mobilfunkgegner konstruieren einen Widerspruch, den es in Tat und Wahrheit nicht gibt – Gesundheitsschutz und moderat gelockerte Strahlengrenzwerte schliessen sich nicht aus.
Am 5. März behandelt der Ständerat eine Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) zum Mobilfunk. Diese verlangt, dass der Bundesrat den Kapazitätsausbau bei der Netzinfrastruktur ermöglicht und die Tür für eine Einführung der 5G-Technologie öffnet. Konkret geht es um eine Anpassung der Strahlengrenzwerte für Mobilfunkanlagen.
5G als Voraussetzung für die Digitalisierung
Für die Wirtschaft ist 5G im Hinblick auf die Digitalisierung entscheidend. Viele Branchen erhoffen sich einen Innovationsschub und neue Wachstumsimpulse. Dies betonten zuletzt 15 Wirtschaftsverbände in einem Brief an die Ständeräte. Obwohl die Forderungen bezüglich der anzupassenden Grenzwerte sehr moderat sind, kämpfen die Gegner gegen jede Lockerung. Dabei greifen sie teilweise auf falsche Behauptungen und irreführende Argumentationen zurück. economiesuisse zeigt im Folgenden auf, warum drei immer wieder auftauchende Mythen haltlos sind:
Mythos 1: «Die Wirtschaft setzt mit ihrer Forderung nach tieferen Grenzwerten die öffentliche Gesundheit aufs Spiel»
Diese Behauptung ist falsch. Es gibt keinen Zielkonflikt zwischen dem Gesundheitsschutz und den Forderungen der Wirtschaft. In den letzten zehn bis 15 Jahren wurden unzählige Studien zu den gesundheitlichen Effekten der Strahlung von Mobilfunkantennen und Mobiltelefonen durchgeführt. Bisher konnte kein systematisches Risiko nachgewiesen werden. Dementsprechend empfiehlt auch die Weltgesundheitsorganisation WHO heute Anlagegrenzwerte, die um den Faktor 10 über dem Schweizer Grenzwert liegen. Was die Wirtschaft verlangt, ist eine moderate Korrektur und keine vollständige Angleichung an die WHO-Grenzwerte. Kommen Parlament und Bundesrat den Forderungen der Wirtschaft nach, sind die Anlagegrenzwerte immer noch um den Faktor 3 höher, als die WHO empfiehlt. Das Schweizer Vorsorgeprinzip bleibt gewahrt.
Mythos 2: «5G ist Luxus – es gibt andere technische Lösungen, die genau gleich gut sind»
Auch das ist nicht korrekt. 5G ist eine komplett neue Technologie und nicht einfach nur mehr vom Gleichen. Sie bringt technische Eigenschaften und Innovationen, die für die Digitalisierung sehr wichtig werden: Hohe Datenübertragungsraten, grosse Störfestigkeit, energieeffiziente Sendeverfahren, sehr geringe Latenzzeiten usw. Das alles kann keine andere Technologie bieten. Ohne Anpassung der Grenzwerte können die neuen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden und das Netz verteuert sich massiv. Zudem braucht es dann deutlich mehr Antennen.
Mythos 3: «Das ist alles Zwängerei, die Zeit zum Handeln drängt überhaupt nicht»
Bereits heute sind die Mobilfunknetze in den Zentren zu über 90 Prozent ausgelastet. Die Nachfrage steigt derweil ungebrochen an. Damit die Leistungsfähigkeit unseres Schweizer Mobilfunks erhalten werden kann, gibt es zwei Optionen: Eine leichte Anpassung der Strahlengrenzwerte, die eine Aufrüstung der bestehenden Antennen ermöglicht, oder aber eine Verdopplung der Anzahl Antennen in den nächsten Jahren, um die Nachfrage zu decken. Letzteres dürfte den Mobilfunkgegnern wohl weniger gefallen. Zudem: 5G ist alles andere als eine ferne Zukunftsvision. Die EU-Mitgliedstaaten und zahlreiche weitere Länder geben derzeit Vollgas bei der Einführung der neuen Netzgeneration. Soll die Schweiz im Standortwettbewerb keine Nachteile erleiden, müssen die Voraussetzungen für eine baldige 5G-Einführung jetzt geschaffen werden.