5G ist mit Gesundheitsschutz vereinbar
Eine neue Expertenanalyse im Auftrag des Bundes bestätigt bekannte wissenschaftliche Erkenntnisse: Die wirtschaftlich wichtige Weiterentwicklung der Mobilfunknetze stellt kein grundlegendes Gesundheitsrisiko dar, auch nicht der 5G-Ausbau. Nun braucht es entsprechende Rahmenbedingungen.
Nach mehrmonatiger Arbeit und einer eingehenden Analyse legt die vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» ihren ausführlichen Bericht vor und zeigt verschiedene Handlungsoptionen auf. Der Bericht bestätigt bekannte Erkenntnisse aus der Forschung: Eine Weiterentwicklung der Schweizer Mobilfunknetze lässt sich mit dem Gesundheitsschutz vereinbaren. Die Exposition der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung (NIS) ist in den letzten Jahren konstant geblieben, trotz massiver Zunahme der übertragenen Datenmengen. Das im Umweltschutzgesetz verankerte Vorsorgeprinzip greift weiterhin, auch bei 5G. Um dennoch auf der ganz sicheren Seite zu sein, schlägt die Expertengruppe ergänzende Massnahmen wie zusätzliche Monitorings und Anlaufstellen vor. Zusätzlich soll der Kenntnisstand in der Forschung laufend verbessert werden, wie dies bereits in den letzten 20 Jahren geschehen ist.
Nachgefragte Kapazitäten schaffen und wirtschaftliche Chancen nutzen
Der Mobilfunk erfreut sich bekanntlich einer regen Nutzung durch die Konsumentinnen und Konsumenten. So hat sich das über Schweizer Netze abgewickelte Datenvolumen in den letzten Jahren alle 12 bis 18 Monate verdoppelt. Bis 2024 ist mit einer weiteren Verfünffachung zu rechnen. Dieses Nutzungsverhalten bringt die Netze an ihre Kapazitätsgrenzen und führt damit zu einer qualitativen Verschlechterung der Dienste. Gleichzeitig erhält der Mobilfunk mit der 5G-Technologie auch eine hohe Bedeutung für die Wirtschaft und stellt für viele Unternehmen eine Basisinfrastruktur der Zukunft dar. Dank dieser Basisinfrastruktur können Prozesse und Produkte verbessert und neue Geschäftsfelder erschlossen werden – für eine hochinnovative, exportorientierte Volkswirtschaft wie die Schweiz ein entscheidender Faktor im internationalen Wettbewerb. Das Beratungsunternehmen «tech4i2» geht dementsprechend davon aus, dass hierzulande bis ins Jahr 2030 dank 5G etwa 137'000 neue Arbeitsplätze entstehen könnten (vgl. Link).
Jetzt sachlich und konstruktiv über Rahmenbedingungen diskutieren
Der Bund hat zum Jahresbeginn 2019 die Nutzungsrechte für neue Frequenzbänder versteigert. Diese Nutzungsrechte befinden sich im bereits verwendeten Frequenzbereich (beispielsweise auch durch WLAN) und ermöglichen den Aufbau von 5G-Netzen. Zusätzlich ist der Bund zuständig für die Einhaltung der unveränderten Strahlengrenzwerte. Die baurechtliche Bewilligungspraxis für Antennenaufrüstungen ist Sache der Kantone und Gemeinden, darf jedoch nicht im Widerspruch zu den Vorgaben des Bundes stehen. Dies haben das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Kommunikation bereits im Frühjahr in einer gemeinsamen Stellungnahme festgehalten (vgl. Link).
Aufgrund des nun vorliegenden Grundlagenberichts der Expertengruppe ist der Bundesrat jetzt aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen und eine sachliche, konstruktive Diskussion über die Rahmenbedingungen des Mobilfunks zu fördern. Die realistischen Handlungsmöglichkeiten (Optionen 4 und 5) müssen zeitnah weiterverfolgt werden. Die Kantone und Gemeinden sind zudem angehalten, aufgrund der publizierten Resultate von unzulässigen Bewilligungsstopps und «Moratorien» abzusehen.