Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur Teil­re­vi­si­on der Si­gna­li­sa­ti­ons­ver­ord­nung

Mit den vor­ge­schla­ge­nen Än­de­run­gen sol­len die Hür­den für die Ein­füh­rung von Tempo 30 sin­ken, auch auf so­ge­nann­ten ver­kehrs­ori­en­tier­ten Stras­sen. Zudem soll ein neues Si­gnal für «Car­poo­ling» ein­ge­führt wer­den, das Mit­fahr­ge­mein­schaf­ten ge­zielt den Ver­kehrs­vor­tritt ver­schafft. eco­no­mie­su­is­se lehnt diese Än­de­run­gen ab, da in der Pra­xis Miss­brauchs­ri­si­ken be­ste­hen und die Mass­nah­men nicht in ein über­zeu­gen­des Ge­samt­kon­zept ein­ge­bet­tet sind. Die Er­reich­bar­keit von Orts­zen­tren, die Ver- und Ent­sor­gung sowie der ge­ne­rel­le Ver­kehrs­fluss sind für die Wirt­schaft ent­schei­den­de Leis­tun­gen des Ver­kehrs­sys­tems. Beide Mass­nah­men zie­len eher auf eine Ver­kehrs­ver­mei­dung oder -ver­drän­gung ab und leis­ten somit kei­nen Bei­trag zu einer ver­läss­li­chen Mo­bi­li­tät von Gü­tern und Per­so­nen.