Vernehmlassungsantwort

Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Covid-19-Härtefallverordnung

economiesuisse stuft die Covid-19-Härtefallverordnung insgesamt als zielführend ein. Es sollte aber noch genauer definiert werden, welche Firmen als Härtefälle gelten, und die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Kriterien sollten entsprechend erweitert werden. So sollte insbesondere die wirtschaftliche Situation des Unternehmens in den Jahren 2018 und 2019 herangezogen werden, um dessen Überlebensfähigkeit zu beurteilen. 
Wichtig erscheint es economiesuisse, dass wenn immer möglich rückzahlbare Beiträge eingesetzt werden. Nicht-rückzahlbare Beiträge verzerren den Wettbewerb stark. Deshalb sollten sie nur subsidiär zum Einsatz kommen. 
Die vorgesehenen Mittel von insgesamt 400 Mio. Franken dürften leider nicht ausreichen. economiesuisse begrüsst daher, dass der Bund eine Mittelerhöhung in Aussicht gestellt hat. Die Mittel, die zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, sollten aber wenn immer möglich für rückzahlbare Beiträge verwendet werden.