Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur Ver­nehm­las­sung zur Covid-19-Här­te­fall­ver­ord­nung

eco­no­mie­su­is­se stuft die Covid-19-Här­te­fall­ver­ord­nung ins­ge­samt als ziel­füh­rend ein. Es soll­te aber noch ge­nau­er de­fi­niert wer­den, wel­che Fir­men als Här­te­fäl­le gel­ten, und die in der Ver­nehm­las­sung vor­ge­schla­ge­nen Kri­te­ri­en soll­ten ent­spre­chend er­wei­tert wer­den. So soll­te ins­be­son­de­re die wirt­schaft­li­che Si­tua­ti­on des Un­ter­neh­mens in den Jah­ren 2018 und 2019 her­an­ge­zo­gen wer­den, um des­sen Über­le­bens­fä­hig­keit zu be­ur­tei­len. 
Wich­tig er­scheint es eco­no­mie­su­is­se, dass wenn immer mög­lich rück­zahl­ba­re Bei­trä­ge ein­ge­setzt wer­den. Nicht-rück­zahl­ba­re Bei­trä­ge ver­zer­ren den Wett­be­werb stark. Des­halb soll­ten sie nur sub­si­di­är zum Ein­satz kom­men. 
Die vor­ge­se­he­nen Mit­tel von ins­ge­samt 400 Mio. Fran­ken dürf­ten lei­der nicht aus­rei­chen. eco­no­mie­su­is­se be­grüsst daher, dass der Bund eine Mit­te­ler­hö­hung in Aus­sicht ge­stellt hat. Die Mit­tel, die zu­sätz­lich zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den, soll­ten aber wenn immer mög­lich für rück­zahl­ba­re Bei­trä­ge ver­wen­det wer­den.