Den Blick fürs Wesentliche nicht verlieren

Im Bundeshaus werden seit bald zwei Jahren die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative und ein allfälliger Gegenvorschlag diskutiert. Die Wirtschaft stellt sich nicht gegen den Grundgedanken der Initiative, wohl aber gegen deren verfehlte Mechanik und ihre untauglichen Instrumente. Denn für die Schweizer Unternehmen – grosse wie kleine – steht dabei viel auf dem Spiel. Die Linke will eine extreme Haftung für abhängige Lieferanten schaffen. Damit drohen unüberschaubare Rechtsrisiken und ein teures Bürokratiemonster.

Keine Frage: Unternehmen müssen bei ihren Aktivitäten im In- und Ausland verantwortungsvoll handeln. Menschenrechte sind zu wahren und die Umwelt zu schützen. Bereits heute gibt es darum klare Bestimmungen und gesetzliche Sanktionen, damit Unternehmen diesen Pflichten nachkommen. Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative will nun Sorgfaltspflichten auf alle Lieferanten erweitern und diese mit einer automatischen Haftung kombinieren. Sie verlangt, dass Schweizer Unternehmen – grosse und kleine – ohne eigenes Verschulden für abhängige Lieferanten haften. Eine solch extreme Kausalhaftung mit Beweislastumkehr wäre weltweit einzigartig! Doch damit nicht genug: Künftig sollen Schweizer Gerichte weltweit beurteilen, ob Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. Einzige Voraussetzung ist, dass irgendein Zulieferer in einer Beziehung mit einer Schweizer Firma steht. Schweizer Unternehmen und Gerichte müssten im Ausland Standards durchsetzen und damit anderen Ländern ihr Recht aufdrücken. Das ist weder praktikabel noch sinnvoll. Darum lehnen sowohl Bundesrat wie auch Ständerat die Initiative ab.

Parlament und Regierung suchen einen Gegenvorschlag

Seit rund zwei Jahren diskutiert das Parlament die Frage eines Gegenvorschlags. Umstritten ist, ob es einen indirekten Gegenvorschlag geben wird und wie weit dieser in Sachen Verantwortung in die Lieferkette der Unternehmen reichen soll. In diesem Sommer hat sich der Bundesrat in die Debatte eingebracht. Ziel war es, die Diskussion zu deblockieren. Die Landesregierung will einen alternativen Gegenvorschlag, der sich an der CSR-Richtline der EU orientiert und gezielte Gesetzesverschärfungen im Bereich von Konfliktmineralien und Kinderarbeit vorsieht. Eine solche Regulierung wäre griffig und international abgestimmt: Die Schweiz würde damit bezüglich Unternehmensverantwortung die höchsten Standards anwenden.

Nicht der Grundgedanke der Initiative ist verfehlt, sondern deren Mechanik

Die Stossrichtung des Bundesratsvorschlags zielt in die richtige Richtung. Denn die Wirtschaft stellt sich nicht gegen den Grundgedanken der Initiative, wohl aber gegen deren verfehlte Mechanik und ihre untauglichen Instrumente. Eine Schweizer Sonderregulierung schadet dem Werk- und Forschungsplatz. Gravierend wären auch die kontraproduktiven Folgen für Mensch und Umwelt in Schwellen- und Entwicklungsländern. Verschärfte Haftungsbestimmungen könnten zum Rückzug von Schweizer Unternehmen aus einzelnen Ländern führen. Andere Unternehmen aus Ländern mit weniger strikten Gesetzen bezüglich Umweltschutz und Menschenrechten würden diese Lücke füllen – zum Nachteil der dortigen Bevölkerung. Die Schweizer Wirtschaft erhofft sich daher, dass man sich von der schädlichen Mechanik der Initiative verabschiedet und stattdessen den international abgestimmten Ansatz des Bundesrats weiterverfolgt.