Revision der Steueramtshilfeverordnung
Die Einhaltung internationaler Mindeststandards durch die Schweiz garantiert die Rechts- und Planungssicherheit für hier ansässige international tätige Konzerne und schützt diese vor Nachteilen bei Tätigkeiten im Ausland. economiesuisse unterstützt daher die Umsetzung des BEPS-Mindeststandards der OECD (Bekämpfung von Gewinnverkürzung und -verlagerung zum Austausch von Steuervorbescheiden).
Die Fälle, in denen ein spontaner Informationsaustausch zu erfolgen hat, werden in der StAhiV (Verordnung über die internationale Amtshilfe in Steuersachen) nicht abschliessend geregelt. economiesuisse unterstützt dieses Vorgehen grundsätzlich. Ohne weitere Konkretisierung kommt den Behörden bei der Auswahl der relevanten Fälle allerdings ein sehr hohes Ermessen zu. Deshalb sind noch einige Punkte zu berücksichtigen.