Vernehmlassungsantwort

Re­vi­si­on der Steu­er­amts­hil­fe­ver­ord­nung

Die Ein­hal­tung in­ter­na­tio­na­ler Min­dest­stan­dards durch die Schweiz ga­ran­tiert die Rechts- und Pla­nungs­si­cher­heit für hier an­säs­si­ge in­ter­na­tio­nal tä­ti­ge Kon­zer­ne und schützt diese vor Nach­tei­len bei Tä­tig­kei­ten im Aus­land. eco­no­mie­su­is­se un­ter­stützt daher die Um­set­zung des BEPS-Min­dest­stan­dards der OECD (Be­kämp­fung von Ge­winn­ver­kür­zung und -ver­la­ge­rung zum Aus­tausch von Steu­er­vor­be­schei­den).

Die Fälle, in denen ein spon­ta­ner In­for­ma­ti­ons­aus­tausch zu er­fol­gen hat, wer­den in der StA­hiV (Ver­ord­nung über die in­ter­na­tio­na­le Amts­hil­fe in Steu­er­sa­chen) nicht ab­schlies­send ge­re­gelt. eco­no­mie­su­is­se un­ter­stützt die­ses Vor­ge­hen grund­sätz­lich. Ohne wei­te­re Kon­kre­ti­sie­rung kommt den Be­hör­den bei der Aus­wahl der re­le­van­ten Fälle al­ler­dings ein sehr hohes Er­mes­sen zu. Des­halb sind noch ei­ni­ge Punk­te zu be­rück­sich­ti­gen.