Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren
Die Teilnahmemöglichkeit an Vernehmlassungen gehört zu den verfassungsmässig garantierten politischen Rechten. Dieses Recht soll darum im Grundsatz extensiv eingesetzt und nur ausnahmsweise eingeschränkt werden können. Für die betroffenen Kreise ist es essenziell, bereits in diesem Stadium auf die Konsequenzen und die allfälligen Umsetzungshindernisse wie -kosten hinweisen zu können. Die Transparenz von Verfahren wie Auswertung hat einen hohen Stellenwert. Unter diesen Prämissen begrüsst economiesuisse die Anstrengungen zur Verbesserung und Konkretisierung dieses wichtigen demokratischen Instruments ausdrücklich und stimmt der grundsätzlichen Stossrichtung des vorliegenden Entwurfs zu.