Vernehmlassungsantwort

Än­de­rung des Bun­des­ge­set­zes vom 18. März 2005 über das Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren

Die Teilnah­memöglichkeit an Vernehmlassun­gen ge­hört zu den verfassungs­mässig garantier­ten politi­schen Rech­ten. Die­ses Recht soll dar­um im Grund­satz exten­siv ein­gesetzt und nur aus­nahmsweise ein­ge­schränkt wer­den kön­nen. Für die be­trof­fe­nen Krei­se ist es essenzi­ell, be­reits in die­sem Sta­di­um auf die Kon­sequen­zen und die all­fäl­li­gen Umsetzungs­hindernis­se wie -kos­ten hin­wei­sen zu kön­nen. Die Trans­pa­renz von Verfah­ren wie Aus­wer­tung hat ei­nen ho­hen Stel­lenwert. Un­ter die­sen Prämis­sen be­grüsst economie­suisse die An­strengun­gen zur Ver­bes­serung und Kon­kre­ti­sie­rung die­ses wich­ti­gen demokrati­schen In­struments aus­drück­lich und stimmt der grundsätzli­chen Stossrich­tung des vorliegen­den Ent­wurfs zu.