Weiterführung des bilateralen Wegs: keine einseitige Vertiefung zulasten der Schweiz
Der EU-Ministerrat stellt weitgehend einseitige Forderungen an die Schweiz und blendet dabei den Nutzen des bilateralen Wegs für die eigene EU-Wirtschaft aus. In den Themen Institutionelle Fragen, Unternehmens- und Zinsbesteuerung sowie Kohäsionszahlungen versetzt sich die EU in eine Bittstellerposition. Angesichts des bereits hohen, gegenseitigen Integrationsniveaus hat die Schweizer Wirtschaft im Moment kein Interesse an einer Vertiefung der Beziehungen mit der EU, die einseitig zulasten der Schweiz gehen. Deshalb sind bei den weiteren Gesprächen klare Gegenforderungen der Schweiz gegenüber der EU einzubringen. Zudem sind eingegangene Verpflichtungen einzuhalten.