Wie­der­ein­füh­rung der Buch­preis­bin­dung - ein wett­be­werb­po­li­ti­sches Trau­er­spiel

In der ers­ten Woche der Früh­jahrs­ses­si­on hat der Stän­de­rat die letz­ten Dif­fe­ren­zen für ein neues Bun­des­ge­setz über die Buch­preis­bin­dung be­rei­nigt. Die Wirt­schaft ist über die­sen ord­nungs­po­li­ti­schen Sün­den­fall kon­ster­niert. Es ist zu hof­fen, dass das Par­la­ment die un­nö­ti­ge und wett­be­werbs­schä­di­gen­de Wie­der­ein­füh­rung der Buch­preis­bin­dung in der Schluss­ab­stim­mung doch noch ab­lehnt.
Die Wirt­schaft an­er­kennt, dass Bü­cher ein wert­vol­les Kul­tur­gut sind. Die Auf­he­bung der Buch­preis­bin­dung vor vier Jah­ren hat je­doch ge­zeigt, dass Bü­cher nicht durch ein staat­li­ches Preis­kar­tell ge­schützt wer­den müs­sen. Weder hat ein Ster­ben von Buch­hand­lun­gen ein­ge­setzt, noch hat die kul­tu­rel­le Viel­falt ge­lit­ten.

Der Buch­han­del ist ein gut funk­tio­nie­ren­der Markt, der kei­ner staat­li­chen Re­gu­lie­rung be­darf. Die Wie­der­ein­füh­rung der Buch­preis­bin­dung wäre ein schwer­wie­gen­der Ein­griff in die Wirt­schafts­frei­heit. Das ist ein ge­fähr­li­cher Schritt zur Plan­wirt­schaft und ein pro­ble­ma­ti­sches Prä­ju­diz für an­de­re Bran­chen.

Le­se­rin­nen und Leser müss­ten mit der Wie­der­ein­füh­rung von kar­tell­ar­ti­gen Prei­sen künf­tig deut­lich mehr für Bü­cher be­zah­len. Dass die Buch­preis­bin­dung auch für Bü­cher gel­ten soll, die im In­ter­net be­stellt wer­den, ist ab­surd. Diese Re­ge­lung wird le­dig­lich dazu füh­ren, dass die gros­sen aus­län­di­schen In­ter­net­händ­ler für ihre Lie­fe­run­gen in die Schweiz staat­lich ihre Mar­gen er­hö­hen müss­ten. Das­sel­be gilt für die gros­sen aus­län­di­schen Ver­la­ge und Han­dels­ket­ten. Sie sind die gros­sen Pro­fi­teu­re der Wie­der­ein­füh­rung der Buch­preis­bin­dung – den klei­nen, sym­pa­thi­schen Buch­hand­lun­gen im Quar­tier bringt sie wenig. Es ist eine Tat­sa­che, dass ein Struk­tur­wan­del nicht durch ge­setz­li­che Re­ge­lun­gen auf­ge­hal­ten wer­den kann. Sie er­hö­hen le­dig­lich die An­pas­sungs­kos­ten.

Die Par­la­men­ta­rie­rin­nen und Par­la­men­ta­ri­er haben es in der Hand. Es ist zu hof­fen, dass sie an­läss­lich der Schluss­ab­stim­mung vom 18. März 2011 die Wie­der­ein­füh­rung der Buch­preis­bin­dung ab­leh­nen und damit ein kla­res Be­kennt­nis für die Wirt­schafts­frei­heit ab­le­gen.