La sostenibilità quale punto di riferimento per le imprese moderne
La questione della sostenibilità diventa sempre più importante – in particolare nelle imprese. Sorgono numerose questioni giuridiche sia per gli esperti che per i profani. Nell’intervista seguente, degli esperti indipendenti forniscono alcune risposte.
Il principio della sostenibilità deriva dalla silvicoltura: nel bosco si dovrebbe abbattere solo la quantità di legno che ricrescerà in modo costante. Questa idea ragionevole e sensata è stata estesa nella seconda metà del XX secolo all’utilizzo di tutte le risorse disponibili in quantità limitate. In questo contesto, il termine inglese «sustainable» (da «sustain» nel senso di sostenere) o il termine francese per «sustainable finance» («la finance durable») si capiscono meglio. L’accento viene posto sull’utilizzo a lungo termine delle risorse.
La Costituzione svizzera lo esprime anche all’articolo 73: «La Confederazione e i Cantoni operano a favore di un rapporto durevolmente equilibrato tra la natura, la sua capacità di rinnovamento e la sua utilizzazione da parte dell’uomo».
L’economia sostiene già da molti anni soluzioni sostenibili a tutti i livelli, vale a dire il livello sociale, ecologico ed economico. In questo contesto, sorgono regolarmente questioni impegnative di delimitazione. economiesuisse attribuisce grande importanza a valutare accuratamente gli interessi e trovare soluzioni ragionevoli e sostenibili. Ad esempio, lo Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance di economiesuisse, ampiamente applicato, ha sottolineato dopo il 2013 l’importanza del concetto di successo sostenibile delle imprese, in quanto linea direttiva della responsabilità sociale delle imprese.
Partner nella risoluzione delle sfide sociali
Nel 2015, economiesuisse ha descritto come le imprese comprendano e vivano la responsabilità sociale e il contributo importante che forniscono allo sviluppo sostenibile della società. Nella pubblicazione di allora si mostrava la complessità delle sfide che si pongono in questo settore e le possibilità, ma anche i limiti, della responsabilità delle imprese. Grazie al rifiuto dell’iniziativa «Per imprese responsabili», è ora possibile seguire gli sviluppi dinamici in corso in stretta cooperazione con tutti i partner e in maniera coordinata a livello internazionale. La principale preoccupazione delle imprese è che esse siano percepite come dei partner nella risoluzione delle sfide sociali attuali.
economiesuisse vuole mostrare che le imprese assumono anche una responsabilità sociale ed ambientale nel loro stesso interesse. In questo mondo complesso, il successo economico può essere ottenuto a lungo termine solo in una società efficiente e stabile, nella quale tutti i partner cooperano. L’organizzazione mantello dell’economia svizzera rappresenta gli interessi dell’economia «reale» e dell’economia finanziaria. economiesuisse si preoccupa pertanto di porre al centro la cooperazione di tutti gli attori allo scopo di raggiungere insieme un successo sostenibile. Le nostre imprese vogliono essere percepite e ritenute dei partner nella risoluzione delle sfide sociali attuali. Ovviamente nel loro interesse, le imprese devono valutare i propri rischi e trattare con cura il loro bene più prezioso: la loro reputazione.
Quali sono i nuovi obblighi per le imprese? La Svizzera intraprenderà una via particolare? Perché investire oggi in maniera sostenibile? Quale ruolo svolge il controprogetto indiretto all’iniziativa «Per imprese responsabili»? Martin Eckert e Tamara Teves consulenti ESG, rispondono alle domande più attuali in questo ambito.
Di seguito l'intervista in tedesco e al seguite link in francese.
Q & A ESG – neue Regulatorien für die Real- und Finanzwirtschaft
ESG bedeutet Environmental Social Governance. Das Thema ESG steht in engem Zusammenhang mit CSR (Corporate Social Responsibility).
Die Eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», kurz Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) oder Konzernverantwortungsinitiative (KVI) genannt, wurde abgelehnt. Damit kommt der indirekte Gegenvorschlag der Bundesversammlung zum Zug. Publiziert der Bundesrat den Beschluss der Bundesversammlung «Obligationenrecht – Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative» («Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt») im Bundesblatt, beginnt die 100-tägige Frist für das fakultative Referendum zu laufen. Ist diese Frist abgelaufen, erlässt der Bundesrat Ausführungsvorschriften und bestimmt das Inkrafttreten (Änderungen des Obligationenrechts und des Strafgesetzbuches).
Die Gesetzesänderung sieht im Obligationenrecht neue Berichts- und Sorgfaltspflichten für bestimmte Unternehmen vor, die der Verwaltungsrat umsetzen muss. Die Berichte müssen vom Verwaltungsrat genehmigt und unterzeichnet werden. Neu wird im Strafgesetzbuch als Offizialdelikt die Verletzung der Berichtspflichten vorgesehen. Wer falsche Angaben macht oder die Berichterstattung unterlässt und wer den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten nicht nachkommt, wird gebüsst (Offizialdelikt). Der Verwaltungsrat, der nichts unternimmt, riskiert bestraft zu werden. Es besteht Handlungsbedarf. Als Sofortmassnahme sollte eine Risikobeurteilung vorgenommen werden.
Es geht zusammengefasst um Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit drei Themen: ESG (sog. Bericht über nichtfinanzielle Belange, dazu gehören Umweltbelange, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption), Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten) und Kinderarbeit.
Ja und nein.
Nur grosse Unternehmen müssen einen Bericht über nichtfinanzielle Belange erstatten. Die Regelung, welche Unternehmen unter die ESG-Berichterstattungspflicht fallen (Art. 964bis OR), ist komplex und bedarf sorgfältiger Abklärung. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Transparenzpflicht grosse Unternehmen trifft (Publikumsgesellschaften und gewisse der FINMA unterstellte Unternehmen; in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 500 Vollzeitstellen und Bilanzsumme grösser als 20 Millionen Franken oder Umsatzerlös von mehr als 40 Millionen Franken). Vorgesehen sind Pflichtbefreiungen für schweizerische Tochterunternehmen, die von einer schweizerischen Mutter kontrolliert werden, die ihrerseits einen Bericht über nichtfinanzielle Belange erstatten. Befreit sind auch schweizerische Konzerntöchter, deren ausländische Muttergesellschaft einen gleichwertigen Bericht nach ausländischem Recht erstellen muss.
Auch KMU, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in den freien Verkehr der Schweiz überführen oder in der Schweiz bearbeiten, müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, ob sie unter die diesbezüglichen Berichterstattungspflicht und die Sorgfaltspflichten fallen. Der Bundesrat wird die jährlichen Einfuhrmengen von Mineralien und Metallen festlegen, bis zu denen ein Unternehmen von der Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht befreit ist. Der Bundesrat wird zudem festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Unternehmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten ausgenommen sind, die sich an ein international anerkanntes gleichwertiges Regelwerk, wie insbesondere die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen, halten.
Ähnlich ist die Regelung zur Kinderarbeit. Unternehmen, deren Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung sich in der Schweiz befindet, müssen in der Lieferkette Sorgfaltspflichten einhalten und darüber Bericht erstatten, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden. Der Bundesrat wird festlegen, unter welchen Voraussetzungen kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit geringen Risiken im Bereich Kinderarbeit nicht prüfen müssen, ob ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht. Er wird auch festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Unternehmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten ausgenommen sind, die sich an ein international anerkanntes gleichwertiges Regelwerk, wie insbesondere die Leitsätze der OECD, halten.
Nein. Im Gegensatz zur Konzernverantwortungsinitiative stützt sich der indirekte Gegenvorschlag konzeptionell auf EU-Recht (Non-Financial Reporting Directive; Supply Chain Obligations for EU Importers).
Die Schweizerische Bundesverfassung definiert Nachhaltigkeit in Art. 73 wie folgt: «Ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits.»
Grundsätzlich schon. Je spezifischer eine Definition sein soll, desto politischer wird sie.
Beim nachhaltigen Investieren geht es um die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Investitionsentscheidungen.
Das kann verschiedene Gründe haben: Während früher ideelle Ziele im Vordergrund standen («ich will mit meinen Investments den Klimawandel mindestens nicht fördern»), sind heute Chancen (Markt drängt in ESG-Anlagen; gute Performance) und Risiken die Beweggründe. Der Klimawandel bewirkt zunächst physische Risiken, wenn beispielsweise klimabedingte Naturkatastrophen und deren Folgekosten zunehmen. Schadensummen von Versicherern könnten entsprechend ansteigen. Finanzinstitute können auch durch eingreifende Massnahmen der Klimapolitik tangiert werden. Änderungen bei politischen Vorgaben können rasche Preisanpassungen von Vermögenswerten auslösen oder die Kreditwürdigkeit von Unternehmen schwächen. Gleichzeitig bietet der Prozess der Transition zu einer nachhaltigeren Wirtschaft auch verschiedene Chancen für die Finanzwirtschaft.
Ganz klar eine Chance, soweit keine Überbürokratisierung eingeführt wird.
Was sind die neusten, regulatorischen Entwicklungen betreffend Sustainable Investing in der Schweiz?
Bundesrat: Der Bundesrat spielt eine aktive Rolle. Er hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 konkrete Massnahmen für einen nachhaltigen Finanzstandort Schweiz beschlossen. Dabei sollen die Transparenz verbessert, die Risikoanalyse gestärkt und das internationale Engagement der Schweiz ausgeweitet werden. Ziel ist es, die Position der Schweiz als ein führender Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen weiter auszubauen. Folgende Bereiche sind im Vordergrund:
TCFD-Reporting: Die Behörden sollen eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für Schweizer Unternehmen der Gesamtwirtschaft erarbeiten. Diese sollen aufzeigen, wie sie mit Klimarisiken in den Bereichen Governance, Strategie und Risikomanagement umgehen und welche Kennzahlen und Ziele sie benutzen. Der Bundesrat empfiehlt den Unternehmen zudem, die TCFD-Empfehlungen bereits jetzt anzuwenden.
Greenwashing: Bis im Herbst 2021 soll das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), in enger Zusammenarbeit zum Beispiel mit dem BAFU, bei Bedarf dem Bundesrat Anpassungen im Finanzmarktrecht vorschlagen, welche das sogenannte Greenwashing, also das Vortäuschen nachhaltiger Geschäftstätigkeit im Umweltbereich, verhindern. Dabei ist die internationale Entwicklung, insbesondere in der EU, zu berücksichtigen, damit Schweizer Finanzprodukte exportfähig bleiben.
Treue- und Sorgfaltspflichten in der Vermögensverwaltung: Der Bundesrat empfiehlt den Finanzmarktakteuren, Methoden und Strategien zu veröffentlichen, wie sie – entsprechend den bestehenden rechtlichen Treue- und Sorgfaltspflichten – Klima- und Umweltrisiken bei der Verwaltung von Vermögen ihrer Kundschaft berücksichtigen. Das SIF informiert den Bundesrat bis Ende 2022, ob und wie diese Empfehlung befolgt wird. Mit anderen Worten: Offen ist die Frage, ob es bei der Selbstregulierung bleibt.
Parlament: Auch im Schweizer Parlament finden seit geraumer Zeit rege Diskussionen zum Thema Finanzmärkte und Klima und/oder Nachhaltigkeit statt (bspw. Link).
Nachhaltigkeitsbericht der Börse: Die SIX bietet SIX-Emittenten die Möglichkeit, mittels eines Opting-ins einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Aktiv ist auch die FINMA (Dossier Green Finance): Die FINMA verlangt von ihr unterstellten Instituten, dass sie Klimarisiken berücksichtigen (vgl. Risk Monitor-Publikationen 2019 und 2020).
Druck von der EU: Indirekt erzeugt die EU regulatorischen Druck mit ihrem Action Plan for Financing Sustainable Growth mit einem ganzen Bündel an Regulierungsthemen (Offenlegungs- und Reportingpflichten, Taxonomie, Green Bond Standard, «green MIFID»).
Mit Präsident Biden kommt dem Thema Klimaschutz in den USA wieder Priorität zu. So hat er kurz nach seinem Amtseintritt bereits einige Durchführungsverordnungen zur Bekämpfung des Klimawandels unterzeichnet, zudem ist die USA dem Pariser Klimaabkommen wieder beigetreten.