JA zum Freihandelsabkommen mit Indonesien am 7. März 2021
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vorlagen für den Abstimmungssonntag vom 7. März 2021 festgelegt. Damit ist klar, dass das Stimmvolk an diesem Datum auch über das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Indonesien befinden wird. Die Wirtschaft setzt sich überzeugt für ein JA an der Urne ein.
Nun ist es klar: Nachdem das Referendum gegen das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten – zu denen auch die Schweiz gehört – mit Indonesien im Sommer mit 61'184 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist, steht der Termin für den Urnengang fest. Das Stimmvolk wird am 7. März darüber entscheiden, ob das bereits fertig ausgehandelte Freihandelsabkommen auch zwischen der Schweiz und Indonesien in Kraft treten soll.
Meilenstein der Schweizer Handelspolitik
Mit dem Abkommen fallen nicht nur hohe Zölle weg (jährliches Einsparpotenzial von 25 Millionen Franken), es stärkt auch den Schutz geistigen Eigentums, beseitigt technische Handelshemmnisse, erleichtert den Dienstleistungshandel und erhöht die Investitionssicherheit. Damit gewährt es Schweizer Unternehmen einen wertvollen Wettbewerbsvorteil in wirtschaftlich schwierigen und unsicheren Zeiten.
Zudem gilt das Abkommen als äusserst fortschrittlich. Es enthält ein weitreichendes Nachhaltigkeitskapitel mit Regeln (etwa im Bereich Palmöl), die Indonesien bisher mit keinem anderen Handelspartner eingegangen ist. Diese Bestimmungen sind völkerrechtlich verbindlich und stützen die positive Entwicklungsperspektive Indonesiens auch im Bereich der Nachhaltigkeit. Das Handelsabkommen mit Indonesien ist nicht nur wegen seiner hohen Substanz für die Schweizer Wirtschaft von strategischer Bedeutung. Es verschafft unserer Exportindustrie auch einen wertvollen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz aus der EU, welche noch nicht über ein solches Abkommen verfügt.
Wegweisende Volksabstimmung
Am 7. März 2021 kommt es erst zum zweiten Mal in der Geschichte der Schweiz zu einer Referendumsabstimmung über ein Handelsabkommen (1992: EWR). Der Urnengang ist in mehrerlei Hinsicht von grosser Bedeutung für die Schweiz: Scheitert das Abkommen, wäre damit nicht nur der vorteilhafte Marktzugang nach Indonesien gefährdet, sondern auch ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Handelspolitik (bilaterale Freihandelsabkommen) infrage gestellt.
Zudem: Die Schweiz und ihre Unternehmen sind in vielen Nachhaltigkeitsbereichen führend. Entsprechende Impulse kann die Schweiz primär über eine möglichst starke Integration und Vernetzung mit fremden Märkten vermitteln. Bleibt diese jedoch aus und machen andere Länder das Rennen, dürfte es für die Schweiz in Zukunft schwieriger werden, einen aktiven und langfristigen Beitrag zur nachhaltigen ökonomischen, sozialen und ökologischen Entwicklung in Indonesien zu leisten.
Die Wirtschaft wird sich deshalb mit ganzer Kraft für eine Annahme des Abkommens an der Urne engagieren.